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Den Diskurs über die Frage des «richtigen» Tatbegriffs wie auch denjenigen über die Frage des «richtigen» Täterbegriffs wird man als «Dauerbrenner» der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnen können. Der Autor beleuchtet die Wechselbezüglichkeit dieser beiden Themenkreise und analysiert, welches Tatbestandsverständnis den gängigen Tätertheorien zugrunde liegt. Aus der Erkenntnis, dass es den gängigen Täterkonzepten an hinreichender Tatbestandsbezogenheit fehlt, folgt die Forderung nach einem streng tatbestandsbezogenen Täterkonzept. Die Grundzüge eines solchen entwickelt der Autor sodann unter Betrachtung der dogmatischen Folgen des Postulats.
Aids for public service broadcasting (PSB), namely radio and television licence fees, have to comply with European State aid law. The book sheds light on the demands of Art. 107(1) TFEU and the Amsterdam Protocol. The author focuses on the Altmark Trans-ruling, which established compensation criteria for services of general economic interest (SGEI).
Wie wahr darf Dichtung sein? Bei dieser Frage stehen sich Kunstfreiheit und Persoenlichkeitsrecht gegenuber. Der Autor kommt - anders als das BVerfG - zu dem Ergebnis, dass Literatur nicht bereits dann grundrechtswidrig ist, wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Romanvorlage betroffen ist. Er pladiert fur eine umfassende Abwagung.
Diese Studie eroertert die Vereinbarkeit des international geplanten Right-of-use-Approachs im Bereich der Leasingbilanzierung mit dem handelsrechtlichen Einzelabschluss und der Steuerbilanz. Hierbei analysiert die Autorin die unterschiedlichen Bilanzierungszwecke und geht auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschafte ein.
Die Autorin uberpruft das traditionelle Bild der satirischen Zeitschrift des "Simplicissimus" als Vordenker und Schrittmacher des modernen Arbeitsrechts und unterzieht dieses einer kritischen Wurdigung, unter Verwendung eines interdisziplinaren, auch literaturwissenschaftlichen Ansatzes.
Die parallel debt wird als widerspruchsfreie Konstruktion eines separaten Sicherheitenvehikels im Vertragsgefuge von Konsortialkrediten erkannt. Aufbauend auf der Lehre von der Zweckgemeinschaft von zu sichernder Forderung und Sicherungsrecht wird sie als ein Konstrukt zweier gleichrangiger, sich gegenseitig beeinflussbarer Forderungen verstanden.
Das Buch pruft die Rechtsangleichungskompetenz des Art. 114 AEU fur die Errichtung der EBA und anderer Unionsagenturen. Analysiert werden die Vereinbarkeit mit den im Unionsrecht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsatzen, wie demokratischen und rechtsstaatlichen Erwagungen sowie die UEbertragung von Aufgaben in Verbindung mit Art. 127 Abs. 6 AEU.
Diese Arbeit widmet sich nach einer Darstellung verschiedener Streitfragen zu § 164 StGB der Problematik, ob der in Absatz 1 der Vorschrift verwendete Begriff der rechtswidrigen Tat den Gegenstand der Straftat nach § 164 Abs. 1 StGB abschließend kennzeichnet. Dazu werden zwei Fallkonstellationen unterschieden, und zwar die nicht straf- und verfolgbare Verdächtigung sowie das Verschweigen von Strafbarkeits- oder Verfolgungshindernissen. Nach der Auslegung der maßgeblichen Gesetze gelangt der Autor schließlich zu dem Ergebnis, die jeweils geäußerte Verdächtigung müsse in jedem Fall zur Einleitung eines Verfahrens führen können.
Der Band beschaftigt sich mit der Frage des Internetzugangs fur Strafgefangene. Hierzu werden neben der einfachgesetzlichen Lage auch verfassungs- und menschenrechtliche Implikationen dargestellt, um auf dieser Basis Forderungen fur die Praxis zu entwickeln.
Das Verhaltnis des Aufsichtsrechts uber Finanzdienstleistungsunternehmen zum Gesellschaftsrecht.
Seit geraumer Zeit werden verstärkt regionale Erzeugnisse aus Deutschland beworben. Der Autor greift diesen Umstand auf und befasst sich mit der Frage, welche wirtschaftlichen, umweltbezogenen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven für ebenjene regionale Erzeugnisse bestehen. Dabei erfasst er schwerpunktmäßig unionsrechtliche Vorgaben. Er überprüft auch, inwiefern Werbekampagnen mitgliedstaatlicher und privatwirtschaftlicher Natur für regionale Erzeugnisse protektionistisches, die Warenverkehrsfreiheit in der EU beschränkendes Potential haben. Abschließend zeigt der Autor Möglichkeiten zur Erhöhung der Transparenz bei der regionalen Produktherkunftsangabe auf.
Schon seit einiger Zeit vermehrt sich die Kritik an der Ausdehnung der Verfolgbarkeit von Straftaten, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Zusammenhängen. Der Autor greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, inwieweit eine sog. nachtatbestandliche Unrechtsphase Einfluss auf den Lauf der Verjährung haben kann. Dabei erfasst er von seinem Ansatz aus die Relevanz einer nachtatbestandlichen Unrechtsphase von sehr grundlegenden Begriffen wie der jeweiligen Deliktskategorie, dem Telos der Strafverfolgungsverjährung und dem maßgebenden tatbestandlichen Handlungs- und Erfolgsunrecht. Mit dem Vorschlag eines eigenständigen verjährungsrechtlichen Beendigungsbegriffs präsentiert der Autor anschließend wertvolle Anstöße zur Begrenzung der Ausdehnung der Verfolgbarkeit von Straftaten.
Die zunehmende Relevanz der Onlinemedien hat verstärkt Einfluss auf die Struktur der Medienwerbemärkte und damit auch auf die Praxis der sachlichen Marktabgrenzung im deutschen und europäischen Kartellrecht genommen. Die Autorin analysiert die Entwicklungen der Medienwerbemärkte und beleuchtet anhand exemplarischer Beschlüsse von Kartellbehörden und Gerichten, dass in der aktuellen Kartellrechtspraxis bei der Einordnung der Onlinemedienwerbemärkte im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung noch keine belastbare Rechtspraxis gefunden worden ist. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse präsentiert die Autorin eine progressive Empfehlung für die kartellrechtliche Praxis zur sachgerechten Neubewertung der Medienwerbemärkte, die eine Brücke zwischen der wirtschaftlichen Realität und der erforderlichen rechtlichen Würdigung der Marktverhältnisse im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung schlägt.
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