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Die Darstellung der Entwicklung der Strafgesetzbücher Sachsens im 19. Jahrhundert ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der Kodifizierungsbestrebungen seit 1811, der jeweils geltenden Fassungen der sächsischen Strafgesetze, der Diskussionen der Gesetzesplanungsinstanzen und ihrer Entwürfe sowie der Stellungnahmen verschiedener Wissenschaftler und Behörden.
this work considers the historical development of the Act on International Legal Assistance in Criminal Matters, which came into effect in 1983. It focuses on presenting the development of this legal institution as well as the development process of additional reforms pertaining to legal assistance. In view of the current development of the law concerning legal assistance, this work also seeks to make the development process of the Act on International Legal Assistance in Criminal Matters applicable to issues such as the legal status of the persecuted and the three dimensional nature of the legal assistance procedure. i
>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.¿
Die Arbeit befasst sich mit den Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit den im Titel genannten Tatbestanden und ist in drei Teile und zehn Kapitel unterteilt. Im ersten Teil wird im ersten Kapitel die Problemstellung und die Methode der Darstellung erlautert und im zweiten Kapitel die Gesetzgebung im Deutschen Partikularrecht, wobei der Schwerpunkt auf dem Preuischen StGB von 1851 und der Preverordnung von 1849 liegt. Der dritte Teil beginnt mit der Entstehung des Reichsstrafgesetzbuchs, in den folgenden Kapiteln werden die Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform mit dem Schwerpunkt "e;Umsturzvorlage"e;, die Entwurfe von 1909 bis 1930, sodann die politischen Perioden der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus und daran anschlieend die Gesetzgebung nach 1945 und dem Erla des 140 StGB der Kampf gegen den Terrorismus mit den neuen 88a und 130a dargestellt. Jedes Kapitel beginnt mit einer kurzen Einfuhrung und endet mit einem Resume. Im dritten Teil werden die Untersuchungsergebnisse zusammengefat und einer kritischen Wurdigung unterzogen. Im Anhang finden sich die Texte der untersuchten Entwurfe und Gesetze und ein Quellen- und Literaturverzeichnis.
Mit Artikel 102 des Grundgesetzes fand nach fast 100 Jahren abolitionistischer Reformbestrebungen die Zulassung der Todesstrafe ihr verfassungsrechtliches Ende. Was waren die Grunde fur die uberraschende Entscheidung des damaligen Gesetzgebers, entgegen der zu jener Zeit vorherrschenden Volksstimmung zugunsten der Todesstrafe, die hochste Strafe abzuschaffen. Welche Auswirkungen hatte das Verfassungsverbot auf die diese Regelung ablehnende Bevolkerung? Untersucht wird insbesondere die Entwicklung der parlamentarischen und offentlichen Meinungsbildung in der Zeit von 1949 bis 1990 zur Frage der erneuten Anwendung der Todesstrafe. Denn trotz der eindeutigen Regelung des Artikels 102, die nur mit einer verfassungsandernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beseitigt werden kann, wurde die Regelung seit Beginn der 50er Jahre bis hinein in die 70er Jahre immer wieder durch Politik, Presse und Offentlichkeit kontrovers diskutiert. Angeheizt durch teils aufsehenerregende Verbrechen gab es zahlreiche Versuche, die verfassungsrechtliche Entscheidung ruckgangig zu machen. Erst in den spaten 70er Jahren stellte sich eine stabile Mehrheit gegen die erneute Einfuhrung der Todesstrafe ein. Das ehemals heftig kritisierte Verfassungsverbot hatte sich zu einem von der Mehrheit des Volkes allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz entwickelt. Anhand parlamentarischer Debatten, Akten des Bundesjustizministeriums sowie der Auswertung der Tagespresse und demoskopischer Erhebungen versucht die Arbeit Erkenntnisse zu Motivationen und Ansichten zu geben, warum die Politik trotz der fehlenden Ubereinstimmung mit der offentlichen Meinung an ihrer Entscheidung unbeirrt festhielt, die Bevolkerung das Verfassungsverbot erst Jahrzehnte nach seinem Inkrafttreten akzeptierte und diese Entwicklung schlielich dazu fuhrte, dass die Bundesrepublik Deutschland fortan auch uber ihr Territorium hinaus fur die Achtung der Todesstrafe eintrat.
Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung der Inzeststraftatbestande des 173 StGB, erstmals zusammenhangend dargestellt von 1870 bis zur Gegenwart. In einer chronologischen Untersuchung werden die einzelnen Reformbemuhungen sowie die verschiedenen Gesetzesinitiativen und Gesetzesanderungen dargestellt und somit die mageblichen Argumente, Begrundungen, Hintergrunde und Motive fur die Inzeststraftatbestande in der jeweiligen Epoche herausgearbeitet. Das verwendete Quellenmaterial setzt sich aus veroffentlichten und auch aus unveroffentlichten Quellen zusammen. Der Verfasser zeichnet die Historie der Inzeststraftatbestande in der deutschen Strafgesetzgebung nach, was fur das Verstandnis und der Auseinandersetzung mit der Strafnorm des heutigen 173 StGB fur unabdinglich gehalten wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass uber die Legitimation der Inzeststraftatbestande teilweise keine oder nur ungefahre, jedenfalls uberwiegend wechselnde Vorstellungen gemacht worden sind und die Argumente der Sittenwidrigkeit und des Moralschutzes kontinuierlich zur Begrundung der Inzeststrafbarkeit herangezogen worden sind.
Die Dissertation beschreibt die Entwicklung der gegen das Eigentum gerichteten Sanktionen des Verfalls, der Einziehung sowie der in der Titeluberschrift der heutigen 73 ff. StGB nicht ausdrucklich genannten, aber mitgeregelten Unbrauchbarmachung insbesondere seit 1871. Kurz wird auch die vorausgegangene Entwicklung im romischen sowie im deutschen Recht vor 1871 dargestellt, da diese Einfluss auf die Ausgestaltung der Vorschriften im Reichsstrafgesetzbuch hatte. In diesem Zusammenhang werden die Veranderungen, deren Hintergrunde, die Motive sowie die Argumente der Beteiligten aufgezeigt. Die Dissertation macht deutlich, welche Unzulanglichkeiten bis heute im Hinblick auf die Vorschriften bestehen und an welchen Stellen es wunschenswert ware, dass der Gesetzgeber tatig wird. Von daher ist die Dissertation fur all jene, die sich vertiefter mit der Thematik auseinandersetzten wollen, unverzichtbar.
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