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Der ägyptische Jurist Muhammad Qadrî Pâshâ (gest. 1886) erstellte Ende des 19. Jh. nach den Kodifikationen zum islamischen Familienrecht und zum islamischen Zivilrecht auch eine solche zum Recht der Religiösen Stiftung (waqf) auf hanafitischer Grundlage. Er orientierte sich dabei vor allem an den klassischen islamischen Rechtswerken und Fatwâ-Sammlungen. Nach dem Muster europäischer Gesetzeswerke untergliederte der Autor das Sachgebiet in einzelne Kapitel und Abschnitte. Damit schuf er ein wichtiges Referenzwerk, welches nach seinem Tode erstmals 1894 in Kairo im Druck erschien. Qadrî Pâshâ nutzte verschiedene Methoden der hanafitischen Lehre, um den Rechtstext an die existierenden gesellschaftlichen Bedingungen und Herausforderungen anzupassen. Die in der Folgezeit veröffentlichten Gesetze der arabischen Länder zur Religiösen Stiftung konnten auf den Text zurückgreifen. Dabei ging und geht es vor allem um eine zeitgemäße Verwaltung und gewinnbringende Nutzung von gestifteten Immobilien. Die kommentierte Übersetzung folgt dem arabischen Original.
Den Eintritt in den «Ruhestand» von Eckehard Schulz, Professor für Arabische Sprach- und Übersetzungswissenschaft an der Universität Leipzig von 1993 bis 2018, haben nationale und internationale Fachkolleg*innen und Schüler*innen zum Anlass genommen, um in ihren Beiträgen aufzuzeigen, wie relevant die arabische Sprache und vor allem deren angemessene Beherrschung mittlerweile in den verschiedenen Bereichen von Wissenschaft und Praxis geworden sind. Unter Beachtung der aktuellen politischen und sozialen Gegebenheiten erstreckt sich der Kontext von den Teilgebieten der Linguistik ¿ wie z.B. der Übersetzungswissenschaft, Grammatik und Dialektologie ¿ über Politik- und Rechtswissenschaft sowie Didaktik und Ethnologie bis hin zu den Medienwissenschaften und zur Informatik.
Der von der «Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht» (GAIR) veröffentlichte Band ging aus der Jahrestagung der Gesellschaft im Oktober 2016 in Freiburg am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hervor. Die Vorträge liegen nun ergänzt um zwei weitere, themenrelevante Beiträge publiziert vor. Die Artikel beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit dem islamischen Strafrecht im Iran und in Pakistan, vor allem mit Bezug zum Religionsstrafrecht (Lästerung und Schmähung von als geheiligt geltenden Personen oder Gegenständen) und Sexualstrafrecht (Ehebruch, Homosexualität und Vergewaltigung). Hinzu kommen Untersuchungen zu Strafzwecken im schi¿itischen Strafrecht, zur Auslegung der Scharia im Islamischen Staat (IS) und zur Iranischen Rechtsanwaltskammer.
Das Aufkommen der Moderne und eine mit ihr einhergehende zunehmend globalisierte Welt hinterlassen auch ihre Spuren in der islamischen Normenlehre. So zeichnet sich ein Wandel einer ihrer Schlüsselbegriffe und bedeutendsten Instrumente, des i¿tih¿d, ab, welcher sich von nun an nicht mehr nur als individueller, sondern auch als kollektiver Reflexionsakt präsentiert. Dieser Entwicklung lag die Umstrukturierung des heutigen islamischen Rechts zugrunde. Das Interesse dieser Arbeit gilt deshalb der Untersuchung des kollektiven i¿tih¿d sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis. Diese Studie legt den inhaltlichen und theoretischen Rahmen des kollektiven i¿tih¿d durch die innermuslimischen Diskurse dar und typisiert seine weltweit verbreiteten Institutionen. Dazu analysiert sie eingehend die Struktur und Arbeitsweise dreier exemplarischer Gremien.
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