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Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 8 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 1¿270 ZPO von 1898: Gerichte ¿ Parteien ¿ Verfahren (mündliche Verhandlung) und Verfahren 1. Instanz (Klageschrift, Feststellungsklage, Rechtshängigkeit, Klagezurücknahme).
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 9 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 271¿544 ZPO von 1898 einschließlich der Änderungen bis 1943. Es wird insbesondere die höchstrichterliche Judikatur zum erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren, zu den Urteilsarten, zur Rechtskraft der Urteile, zur Beweisaufnahme, zum Parteieid und zur Berufung erschlossen.
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 10 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 545-1024 ZPO in der Fassung von 1898 bis 1943. Es wird insbesondere erschlossen die höchstrichterliche Judikatur zur Revision, zum Verfahren in Ehesachen, zum Zwangsvollstreckungsrecht (u.a. Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage, Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen und Forderungen, Arrest und einstweilige Verfügungen).
Die Edition «Nachschlagewerk der Reichsgerichts» bringt in Band 11 die Rechtsprechungsnachweise zu den §§ 1025-1048 ZPO, zu weiteren Verfahrensgesetzen (Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungesetz) sowie zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Konkurs- und Anfechtungsrecht und zur Rechtsanwaltsordnung.
Das Nachschlagewerk des Reichsgerichts gehört zu den grundlegenden Quellen der deutschen Rechtsprechungsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 3 der Edition dokumentiert zunächst die einflussreiche Judikatur zur Weimarer Reichsverfassung. In dem Recht zur Übergangs- und Nachkriegszeit sind die Anfänge für die moderne deutsche interventionsstaatliche Gesetzgebung zu sehen (Rechtsprechung zum Wucher, zur Preistreiberei, zum Kettenhandel und Geldverkehr). Darüber hinaus war das Kriegsnotrecht Ausgangspunkt für die Herausbildung zivilrechtlicher Sondergebiete wie Miet- und Pachtschutzrecht. Die Leitsätze zur Tarifvertragsordnung von 1918 und zum Betriebsrätegesetz von 1920 erschließen das neue Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. Der Band wird abgeschlossen mit den zahlreichen für die Etablierung der clausula rebus sic stantibus (Wegfall der Geschäftsgrundlage) grundlegenden Entscheidungen zur freien Aufwertung.
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