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Constitutes the 60th anniversary of the German Constitution that provided the backdrop for a Conference at the Australian National University on 22nd and 23rd May 2009, bringing together Australian and German constitutional scholars to discuss core features of the constitutions of both countries.
Brandeis meets Gutenberg
Die Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, des Europarates (EMRK) und der Gemeinschaft selbst sind geprägt von der Schutzwürdigkeit des Privaten. Wie weit der Schutz tatbestandlich geht, ist Gegenstand der Untersuchung. Ihr Schwerpunkt liegt in der Auslegung des Schutzbereichs des in Art. 8 Abs. 1,1. Alt. EMRK normierten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Gemeinschaftsgrundrechts auf Achtung des Privatlebens. Die Schutzbereichsverständnisse des Europäischen Gerichtshofs bzw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden nachgezeichnet. Neben einer Auswertung der Literatur erfolgt eine eigene Schutzbereichsbestimmung.
Die Arbeit befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben, die bei der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen zu beachten sind. Hierbei steht neben den dem europäischen Primärrecht entnommenen Vergabeprinzipien insbesondere auch die Frage der beihilferechtlichen Relevanz von Dienstleistungskonzessionen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Letzteres sowohl bezüglich häufig anzutreffender, staatlicher Zuschüsse zum Betrieb konzessionierter Dienste als auch hinsichtlich des Vorgangs der Konzessionierung wirtschaftlich lukrativer Geschäftsfelder als solcher. In Ansehung des gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatzes effektiven Rechtsschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit dem im deutschen Rechtskreis bestehenden Konkurrenten-Rechtsschutz bezüglich der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen an Mitbewerber.
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