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Für die Etablierung der Sozialwissenschaften an den westdeutschen Hochschulen spielten neue, "amerikanische" Forschungstechniken und das mit ihnen erneuerte Paradigma einer empirisch orientierten Soziologie eine wichtige Rolle. Der "Gründungsphase" folgte in den 60er und 70er Jahren die "große Zeit" der Sozialforschung, in der die Soziologie und empirisch fundiertes Wissen zu einem Angelpunkt gesellschaftlicher Modernisierungshoffnungen wurden. In den 80er und 90er Jahren wurden die Grenzen dieser Entwicklung erkennbar. Christoph Weischer macht die Akteure und Institutionen, die zur jüngeren Entwicklung der empirischen Sozialforschung beitragen, sichtbar, aber auch die Diskurse und Leitbilder, die sich bei den Produzenten und Verwendern empirisch fundierten Wissens finden.
Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.
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