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Niemand fragt, ob man geboren werden möchte. Hat der Mensch dann immerhin das Recht, frei über sein Ableben zu entscheiden?Diese Frage bildet den Kern der Diskussion, ob Sterbehilfe verboten bleiben, geduldet oder erlaubt werden sollte. Während Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbehilfe sehr restriktiv gestaltet, haben insbesondere Belgien und die Niederlande jeweils ein umfassendes Sterbehilfegesetz ausgearbeitet. Um das undurchsichtige Geflecht der deutschen Rechtsordnung aufzulösen und das medizinische Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu stärken, bietet es sich an, von den Nachbarländern zu lernen, Vor- und Nachteile abzuwägen und eine ethisch sowie juristisch vertretbare Lösung für Deutschland zu entwickeln, die insbesondere auch Minderjährige berücksichtigt.
Als Vascularized Composite Allografts werden komplexe Gewebe wie Arme, Beine, Hände, das Gesicht, der Uterus oder die Bauchwand bezeichnet. Die Transplantation dieser Körperteile entwickelte sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten, gehört aber nach wie vor der Neulandmedizin an. Weder die europäischen Richtlinien noch die nationalen Gesetze enthalten explizite Regelungen für den Umgang mit komplexen Geweben. Es stellt sich deshalb die Frage nach einer sachgerechten rechtlichen Einordnung. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob komplexe Gewebe Organe im Sinne des Transplantationsgesetzes darstellen und ob somit die Organvorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind.
Beim Organtransplantationswesen handelt es sich - auch rechtlich - um eine besonders anspruchsvolle Materie. Die 1997 erlassenen Rechtsvorschriften sind seit jeher aus vielerlei Gründen stark umstritten. Dominierend ist dabei die Kritik, die der Gesetzgeber dafür erfahren hat, dass er in einem weiten Maß gesellschaftliche Akteure in die Aufgabenerfüllung eingebunden hat. Der Autor greift dieses Phänomen am Beispiel der Koordinierungsstelle auf. Er geht der Frage nach, ob sich die hier auftretenden Strukturen staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens den bereits bekannten Kooperationsformen zuordnen lassen und worin ihre Besonderheiten liegen. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob - und inwieweit - sich solche Konzepte überhaupt in ausreichend effektiver, verfassungsrechtlich gebotener Weise rechtsstaatlich-demokratisch rückbinden lassen.
Seit nunmehr fünf Jahren gibt es in Deutschland ein Transplantationsgesetz, welches die Voraussetzungen für die Entnahme und Vergabe von Organen regelt. Die Diskussion um den Hirntod, die das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich bestimmt hat, wird umfassend dargestellt. Die weiteren Vorgaben des Transplantationsgesetzes werden im Einzelnen erörtert, insbesondere die Strafvorschriften in §§ 17 ff. TPG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Klärung der Frage, ob eine dringend notwendige, für einen in Lebensgefahr befindlichen Patienten erforderliche Organtransplantation auch ohne Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen nach § 34 StGB gerechtfertigt sein kann. Das Transplantationsgesetz wird grundsätzlich als eine abschließende umfassende Regelung verstanden, die einer umfassenden Abwägung im Gesetzgebungsverfahren gefolgt ist und die Wertungen vorgibt, die in der Abwägung der widerstreitenden Interessen oder in der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des § 34 StGB Berücksichtigung finden müssen.
Jedesmal wenn ein Mensch stirbt, stirbt gleichzeitig ein Kind, ein Heranwachsender, ein junger Mensch, und jeder beweint den, der ihm lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod ist eine der schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion über die Zulässigkeit von Sterbehilfe ¿ insbesondere bei Neugeborenen ¿ immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten Früheuthanasie besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach einer ärztlichen Verpflichtung, geistig oder körperlich schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache Frühgeburten in jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer trifft diese Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere Diagnose möglich? Gelten für Neugeborene die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich diese Arbeit und versucht, Lösungsansätze aus rechtlicher und ethischer Sicht zu finden.
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