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Nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten die Vereinigten Staaten in Deutschland ein bis heute weitestgehend unbekanntes Besatzungsgerichtssystem. Vor dem Hintergrund des Besatzungsziels der Demokratisierung Deutschlands war erklärtes besatzungspolitisches Ziel, dieses Gerichtssystem als Mittel für die Demokratisierung der deutschen Strafrechtspflege einzusetzen. Die Arbeit setzt sich mit der Frage der Effektivität der besatzungsgerichtlichen Strafrechtspflege auseinander. Nach der Darstellung der Entwicklung des Besatzungsgerichtssystems und der verfahrensrechtlichen Mischrechtsordnung wird als Indikator hierfür das Verfahrens- und Beweisrecht im Spiegel der Rechtsprechung des Court of Appeals von 1948-1955, des höchsten amerikanischen Besatzungsgerichts in Deutschland, herangezogen.
Neben den Bischöfen waren es vor allem die Domkapitel, auf denen über Jahrhunderte das System der Reichskirche wesentlich fußte. Für den Zeitraum vom Abschluss des Wiener Konkordats 1448 bis zur Säkularisation 1803 unterzieht der Autor die verfassungsrechtlichen Grundzüge von insgesamt 74 mitteleuropäischen Domkapiteln einer vergleichenden Analyse. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklungen tritt bei der Untersuchung der inneren Organisation, der Kollation der Kanonikate und Ämter sowie der Idoneitätskriterien und Obliegenheiten ein vielschichtiges Bild zutage. So kann der Autor neben einer bemerkenswerten rechtlichen Vielfalt auch gemeinsame Rechtstraditionen aufzeigen.
Der Tagungsband zum 7. Rechtshistorikertag im Ostseeraum dokumentiert die Justiz und Justizverfassung dieser Region in der Fruhen Neuzeit und der Moderne. The proceedings of the 7th conference in legal history in the Baltic Sea Area focus on judiciary and judicial system in this region during early modern period and the modern age.
Einheit und Vielfalt in der Rechtsgeschichte im Ostseeraum Unity and Plurality in the Legal History of the Baltic Sea Area
Die Untertanen des Heiligen Römischen Reiches der Frühen Neuzeit standen ihren Herrschaften nicht machtlos gegenüber. Dörfer und Ämter schlossen sich zusammen, leisteten Widerstand und nutzten ¿ oft erfolgreich ¿ Klagewege bis hin zu Reichskammergericht und Reichshofrat. Das Buch fasst die Forschung und die seit dem Zweiten Weltkrieg zum Thema erschienene Literatur zusammen und erschließt sie systematisch nach den Schauplätzen des Geschehens und den Formen der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung.
Joachim Haupt war ein radikaler Nationalsozialist der ersten Stunde. Er gilt zu Recht als führender und einflussreichster NS-Studentenfunktionär im norddeutschen Raum der 1920er Jahre. Haupt ist einer der zentralen Akteure im Reichserziehungsministerium auf den auch das Konzept der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten zurückgeht. Seine Karriere ist vor allem geprägt durch die vielfachen innerparteilichen Machtkämpfe, in denen er sowohl als Opfer, aber auch als Täter auftrat. Im Alter von 21 Jahren bezeichnete Haupt sich als Revolutionär, unwissend, dass er mit 35 Jahren eben jener Revolution zum Opfer fallen sollte, deren Verwirklichung er in voller Überzeugung den Großteil seines Lebens gewidmet hatte.
Die Autorin untersucht die historische Entwicklung des Wasserrechts in Preußen vom Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Landrechts 1794 bis zur Kodifikation des Preußischen Wassergesetzbuches 1913. Den Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet die Beschäftigung mit der Rechtsqualität, den rechtlichen Grundlagen, dem Inhalt sowie dem Verhältnis der Wassernutzungsrechte zueinander. Sie stellt dar, welche Möglichkeiten des Erwerbs, des Verlustes und der Ausübung des Wassernutzungsrechts sich boten, welche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und welche Verfahren zu durchlaufen waren. Im Rahmen eines Ausblicks zeichnet sie die Entstehungsgeschichte des § 20 WHG nach und erörtert, ob die aufrechterhaltenen Rechte des 19. Jahrhunderts sich noch in das heutige System des Wasserrechts einfügen.
Der Sammelband dokumentiert ausgewahlte Vortrage des Neunten Rechtshistorikertages im Ostseeraum vom Mai 2018 in Estland. Die Beitrage reichen vom Mittelalter uber die Fruhe Neuzeit bis zur Moderne. Sie reprasentieren unter dem Generalthema "Recht und Wirtschaft in Stadt und Land" die gesamte Spannbreite der Rechtsgeschichte dieser Region.
Diese Arbeit befasst sich mit dem Ehe- und Scheidungsrecht im Badischen Landrecht von 1810. Untersucht werden die rechtliche Gestaltung des persönlichen Eherechts sowie des materiellen Scheidungsrechts und deren verfahrensrechtliche Umsetzung im badischen Prozessrecht. Es wird die Entwicklung anhand von Gesetzesänderungen im 19. Jahrhundert, sowie die Rolle der badisch-französischen Zivilrechtswissenschaft und der badischen Rechtsprechung bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Der Fokus richtet sich auch auf die Wechselbeziehungen zwischen dem rechtlichen Normenkodex einerseits und der tatsächlichen gelebten gesellschaftlichen Realität andererseits, die vor dem Hintergrund zeitgenössischer Leitbilder von Ehe und Familie bei sich verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten, sowie dem Erstarken der Frauenbewegung, betrachtet werden.
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