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Einheit und Vielfalt in der Rechtsgeschichte im Ostseeraum Unity and Plurality in the Legal History of the Baltic Sea Area
Der Tagungsband zum 7. Rechtshistorikertag im Ostseeraum dokumentiert die Justiz und Justizverfassung dieser Region in der Fruhen Neuzeit und der Moderne. The proceedings of the 7th conference in legal history in the Baltic Sea Area focus on judiciary and judicial system in this region during early modern period and the modern age.
Neben den Bischöfen waren es vor allem die Domkapitel, auf denen über Jahrhunderte das System der Reichskirche wesentlich fußte. Für den Zeitraum vom Abschluss des Wiener Konkordats 1448 bis zur Säkularisation 1803 unterzieht der Autor die verfassungsrechtlichen Grundzüge von insgesamt 74 mitteleuropäischen Domkapiteln einer vergleichenden Analyse. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklungen tritt bei der Untersuchung der inneren Organisation, der Kollation der Kanonikate und Ämter sowie der Idoneitätskriterien und Obliegenheiten ein vielschichtiges Bild zutage. So kann der Autor neben einer bemerkenswerten rechtlichen Vielfalt auch gemeinsame Rechtstraditionen aufzeigen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten die Vereinigten Staaten in Deutschland ein bis heute weitestgehend unbekanntes Besatzungsgerichtssystem. Vor dem Hintergrund des Besatzungsziels der Demokratisierung Deutschlands war erklärtes besatzungspolitisches Ziel, dieses Gerichtssystem als Mittel für die Demokratisierung der deutschen Strafrechtspflege einzusetzen. Die Arbeit setzt sich mit der Frage der Effektivität der besatzungsgerichtlichen Strafrechtspflege auseinander. Nach der Darstellung der Entwicklung des Besatzungsgerichtssystems und der verfahrensrechtlichen Mischrechtsordnung wird als Indikator hierfür das Verfahrens- und Beweisrecht im Spiegel der Rechtsprechung des Court of Appeals von 1948-1955, des höchsten amerikanischen Besatzungsgerichts in Deutschland, herangezogen.
Hans Kelsen hat das Bewusstsein und die Einstellung von einigen Juristengenerationen entscheidend geprägt, obschon der Inhalt seines anspruchsvollen Gedankengebäudes nur wenigen Experten tatsächlich bekannt ist. In Vergessenheit geraten ist allerdings, dass Hans Kelsen im Grossreich Österreich-Ungarn fast zwanzig Jahre seines wissenschaftlichen Werdens und Wirkens erlebt und hier schon vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges seine als «Reine Rechtslehre» bezeichnete Theorie des positiven Rechts entwickelt hat. Im Verlaufe des Ersten Weltkrieges gelangte Kelsen in die militärpolitisch einflussreiche Position des letzten Beraters des letzten Kriegsministers des letzten Kaisers von Österreich. Noch am 7. Oktober 1918 war er am Grünen Tisch des k.u.k. Kriegsministeriums Spiritus rector einer Konferenz der höchsten militärischen Prominenz, die hinter dem Rücken der Völker der Monarchie nach einer «für alle Verhältnisse passenden» Wehrmachtskonstruktion suchte.
Der Sammelband dokumentiert ausgewahlte Vortrage des Neunten Rechtshistorikertages im Ostseeraum vom Mai 2018 in Estland. Die Beitrage reichen vom Mittelalter uber die Fruhe Neuzeit bis zur Moderne. Sie reprasentieren unter dem Generalthema "Recht und Wirtschaft in Stadt und Land" die gesamte Spannbreite der Rechtsgeschichte dieser Region.
Die Diskussion über die wichtigsten rechtspolitischen Themen des 20. Jahrhunderts ¿ Straf-, Aktien-, Familien- und Prozessrecht ¿ hat ihren Ausgangspunkt in der Weimarer Zeit. Bereits Ende 1922 setzte das Reichsjustizministerium eine Zivilprozesskommission ein, die sich bis 1930 in zehn Sitzungen mit allen Grundfragen der Prozessreform befasste. Mit der von Wissenschaft und Praxis fast einhellig abgelehnten ZPO-Novelle vom 13.2.1924 setzte der Reichsjustizminister Emminger für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren insbesondere vor den Land- und Oberlandesgerichten einen Großteil der von der Kommission befürworteten Reformen durch. Die Edition enthält die wichtigsten Quellen zu dieser Novelle, die ZPO-Teilentwürfe der Ministerialbürokratie von 1922/23 und die Protokolle der ZPO-Kommission, die sich intensiv mit der Reform des Verfahrensablaufs und des Zwangsvollstreckungsrechts auseinandersetzte. Die von ihr entwickelten Reformideen haben die Prozessrechtsgeschichte Deutschlands bis hin zu den ZPO-Novellen von 1976 und 2002 bestimmt.
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