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Crowdfunding ermöglicht die Einwerbung von Finanzmitteln über das Internet. Der Autor beantwortet die Frage, wie die Einwerbung von Finanzmitteln durch Crowdfunding rechtlich zu bewerten ist. Dazu untersucht er sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Mitteleinwerbung durch Crowdfunding. Die sich hierbei auftuenden Rechtsfragen werden anhand wesentlicher Fallgruppen einer grundlegenden Klärung zugeführt. Die Untersuchung beschränkt sich auf den deutschen Rechtsraum.
Die Arbeit widmet sich dem im Zuge des MoMiG reformierten Recht der Gesellschafterfremdfinanzierung. Untersucht wird dabei insbesondere die Frage, wie die Sonderregeln 39 Abs. 1 Nr. 5, 44a, 135, 143 Abs. 3 InsO auf deren gesamten (erweiterten) sachlichen Anwendungsbereich einheitlich anzuwenden sind.
Das Ziel der Arbeit ist es, den Weg der Angleichung der georgischen Wettbewerbsvorschriften an das Recht der EU darzustellen. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend den Prozess der Rechtsangleichung seit 1996 bis 2012. Ein zentraler Punkt ist das neue Gesetz von 2012 uber freien Handel und Wettbewerb.
Die Arbeit beleuchtet die kartellrechtliche Haftungsnachfolge in Deutschland und in der EU. Aus der Untersuchung des materiellen deutschen Kartellrechts und der kartellsanktionsrechtlichen Haftungsnachfolge in der EU ergibt sich, dass eine Sanktionierung des Rechtsnachfolgers in beiden Fallen ausscheidet.
Das Werk hat die sachliche Abgrenzung von offenen Kreditkartensystemen und die Unzulassigkeit multilateraler Interbankenentgelte (MIF) zum Gegenstand. Bezuglich des Emissionsbereichs ist eine funktionsspezifische Marktabgrenzung geboten. MIF verstoen gegen Art. 101 AEUV und sind wegen der in Betracht kommenden Alternativen nicht freistellungsfahig
Wenn Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft Mehrfachmandate bei Konkurrenzunternehmen wahrnehmen, kann dies die Arbeit des Aufsichtsrats beeinträchtigen. Es entstehen Interessenkonflikte. Die Autorin betrachtet zunächst den Umgang mit dieser Fallkonstellation nach der derzeitigen Rechtslage. Sodann wird untersucht, wie mit Mehrfachmandaten bei konkurrierenden Unternehmen in der Zukunft umgegangen werden könnte. Als Ergebnis schlägt die Autorin die Einführung einer gesetzlichen Regelung vor.
Der Zusammenbruch der Sowjetunion ist als Grundlage der georgisch-europäischen Beziehungen anzusehen. Im Rahmen dieser Beziehungen kommt der Frage der Rechtsangleichung eine besondere Bedeutung zu. Georgien hat sich verpflichtet, seine Gesetzgebung an EU-Recht schrittweise anzupassen. Das durch sowjetische Prägung denaturierte Versicherungswesen hat lange Zeit auch die Mentalität der Menschen beeinflusst. Ein gutes Verbraucherschutzkonzept sollte dabei positiv zum Umdenken beitragen. Die Autorin untersucht deutsche, europäische und georgische Vorschriften auf der Ebene des Versicherungsvertragsrechts und im Bereich des Verbraucherschutzes, vergleicht diese und zieht sie zur Erarbeitung von am deutschen VVG orientierten Verbesserungsvorschlägen für den georgischen Gesetzgeber heran.
Dieses Buch beschäftigt sich mit den vielfältigen Problemen im Umgang mit internationalen konzerngebundenen Unternehmen in der Insolvenz. Waren in der alten Europäischen Insolvenzverordnung Konzernunternehmen noch völlig unbekannt, stellt die neue Europäische Insolvenzverordnung sinnvolle Instrumentarien zum Umgang mit sogenannten Unternehmensgruppen in der Insolvenz zur Verfügung. Die neue Europäische Insolvenzverordnung könnte aber um ein weiteres Instrument ergänzt werden, das den Beteiligten mehr Flexibilität ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Insolvenzrechts stärkt. Die Autorin leitet hierfür einen Lösungsansatz her. Sie überprüft inwiefern dieser in die neue Europäische Insolvenzverordnung implementiert werden könnte und wie sich dieser Lösungsansatz in das Gesamtgefüge um die Novellierung des europäischen und auch deutschen Insolvenzrechts einfügt.
Die Autorin untersucht die Zulässigkeit der Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern sowie sonstigen Marktteilnehmern aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht. Einen Schwerpunkt bildet die Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung der RL 2002/58/EG und der RL 2005/29/EG in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und der praxisorientierten Konkretisierung der Einwilligung im Lichte des europäischen Rechts unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung. Nach Auffassung der Autorin widersprechen einige Regelungen sowie Rechtsprechungsgrundsätze dem europäischen Recht. Dazu zählen die Nichtumsetzung der Nr. 26 Anhang I der RL 2005/29/EG, das Merkmal ausdrücklich in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG sowie die Verwendung von Opt-out-Klauseln bei der Einholung der Einwilligung.
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