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Das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung hat im deutschen und italienischen Arbeitsrecht angesichts der weiten Verbreitung altersdifferenzierender Regelungen erheblichen Bedarf an Koordinierung mit den unionsrechtlichen Vorgaben ausgelost. Es zahlt zu den praktisch wichtigsten, zugleich aber am schwersten handhabbaren Diskriminierungsverboten. Die Untersuchung vergleicht anhand der unionsrechtlichen Strukturmerkmale des Diskriminierungsverbots seine Umsetzung im deutschen und italienischen Arbeitsrecht. Die Darstellung der volkerrechtlichen Vorlaufer und der gesetzlichen Regelungen in einer Vielzahl praktischer Einzelfragen zeigt anschaulich, dass die Einbettung des Diskriminierungsverbots in das deutsche und italienische Arbeitsrecht weitgehend gelungen ist.
Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit tariflicher Differenzierungsklauseln mit dem Verfassungsrecht sowie dem einfachen Recht, insbesondere dem Tarifrecht. Auch geht sie auf Differenzierungsmoglichkeiten auerhalb des Tarifrechts - beispielsweise durch Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag oder Zahlungen direkt an die Gewerkschaft - ein.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Unionsgrundrechts Art. 28 GRC und unterbreitet Losungsvorschlage zu einem kompetenzgerechten Ausgleich von Grundfreiheiten und Grundrechten im Rahmen nationaler Sachverhalte mit Tarifbezug. Dabei wird auch die kunftige Bedeutung der EMRK fur das Koalitions- und Streikrecht in den Blick genommen.
Die Autorin untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber bei Minderleistungen zu Anpassungsmaßnahmen verpflichtet ist, damit der Arbeitsvertrag wieder störungsfrei durchgeführt werden kann. Dabei geht es um die leidens- bzw. fähigkeitsgerechte Beschäftigung des Arbeitnehmers sowie um Qualifizierungsmaßnahmen. Wertungsmäßiger Ausgangspunkt sind der allgemeine arbeitsrechtliche Beschäftigungsanspruch und spezialgesetzliche Wertungen aus dem Schwerbehindertenrecht zur Gesundheitsprävention. Formal knüpft der Band an die allgemeinen schuldrechtlichen Rücksichtnahmepflichten an. Außerdem werden die Anpassungsobliegenheiten untersucht, die sich aus dem Kündigungsrecht ergeben. Bei alldem behält die Autorin stets die verfahrensrechtliche Flankierung im Blick.
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