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Obwohl im Strafverfahren gegen den ausgebliebenen Angeklagten grundsätzlich keine Hauptverhandlung stattfindet, erlaubt § 329 StPO die Verwerfung der Berufung des Angeklagten und die Verhandlung in dessen Abwesenheit. Nach überwiegender Auffassung verwirkt der Angeklagte insoweit seine Mitwirkungsrechte, weil in seinem unentschuldigten Ausbleiben ein unzulässiger Verzicht auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegen soll. Dieses Grundrecht garantiert aber die Subjektstellung des Angeklagten schlechthin. Es gibt ihm daher auch das Recht, auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu verzichten. Die Untersuchung zeigt, daß die mit § 329 StPO einhergehende Beschränkung dieses Grundrechtsgebrauchs weder auf grundrechtsimmanente Begrenzungen noch höherrangige Rechtsgüter gestützt werden kann. Gegen die Vorschrift sind somit verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben.
Die Arbeit analysiert die Probleme, die bei sogenannten Internal Investigations, d.h. dem umfassenden Einsatz von Privatpersonen zur systematischen Aufklärung von Verdachtsmomenten innerhalb eines Unternehmens, auftreten können. Dabei werden auch die US-rechtlichen Bezüge herausgearbeitet sowie die Rolle der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) beleuchtet. Den Kern der Arbeit bildet die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Ermittlungen im Fall Siemens sowie der Verwertbarkeit der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse in einem nachfolgenden Strafprozess. Anhand des Ablaufs der Ermittlungen zur Aufklärung der Korruptionsvorwürfe bei der Siemens AG wird aufgezeigt, dass die Verwertung zwar nicht gegen den nemo-tenetur-Grundsatz, jedoch gegen den Grundsatz eines fair trial verstoßen würde. Abgerundet wird die Arbeit durch eine Handlungsempfehlung für betroffene Unternehmen.
Die Autorin wirft die Frage auf, welchen Stellenwert insbesondere die Schadenswiedergutmachung und der Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts einnehmen. Dabei umfasst das Werk die theoretischen Auseinandersetzungen über die Anwendbarkeit der Instrumente im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich und grenzt sie zu anderen straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Instrumenten ab. Andererseits wird die praktische Relevanz im Rahmen einer qualitativ-empirischen Untersuchung erforscht und die Frage nach opferfreundlicheren Alternativinstrumenten aufgeworfen. Dabei kommt die Autorin dazu, dass die Wiedergutmachung im Wirtschaftsstrafverfahren durchaus Potential hat, sofern die notwendigen Rahmenbedingungen stimmen.
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise ¿ etwa durch List ¿ der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Das Problem des Dopings im Sport zählt gegenwärtig zu den brisantesten sportpolitischen Themen. Im Mittelpunkt der Diskussion um eine strafrechtliche Aufarbeitung dieser Materie stand stets der Aspekt des Gesundheitsschutzes. Inwieweit auch der strafrechtliche Vermögensschutz berührt ist, wurde bislang kaum behandelt. Dies verwundert, ist doch die Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport keine neue Erscheinung, sondern eine Entwicklung, die mit der Dopingproblematik einhergeht. Es sind deshalb die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Dopings, die den Kern der Abhandlung bilden: Der Autor untersucht betrugsrelevante Verhaltensweisen des gedopten Sportlers, wobei er vor allem hinsichtlich der Betrugskonstellationen zum Nachteil des Sponsors Neuland betritt. Die Arbeit schließt mit der Erörterung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zum strafrechtlichen Schutz des Sportethos.
Das Buch untersucht die Frage, inwieweit die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt sein kann, wenn diese Begehung dem Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes oder fremder Arbeitsplätze dient. Dazu geht es zunächst dem geschichtlichen Bedeutungswandel von Arbeit nach. Es folgt eine kurze Bestandsaufnahme von Rechtsprechung und Literatur, bevor die Regelung des rechtfertigenden Notstandes in § 34 StGB vorgestellt wird. Einen Schwerpunkt bildet in der Folge die Untersuchung, an welchen Stellen der nationalen und internationalen Rechtsordnung das Interesse Arbeit Anerkennung gefunden hat. Mit diesen Ergebnissen widmet sich die Untersuchung schließlich der Subsumtion konkreter Fallgestaltungen und Beispielsfälle unter § 34 StGB.
This penal law comparison regarding hate crime uses the method of functional comparative law to deal with the history and society of the USA and Germany, the common law tradition, codified law, the legal good doctrine, the Harm Principle, the wrong of a criminal offense and the blameworthiness of an offender committing a bias-motivated crime.
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