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Die Besteuerung von regulierten Investmentfonds (Sondervermögen) sowie ihren Anlegern ist mit dem durch das Investmentmodernisierungsgesetz vom 15.12.2003 eingeführten Investmentsteuergesetz (InvStG) grundlegend reformiert worden. Die Arbeit klärt, ob durch die Reform und Zusammenführung der steuerrechtlichen Vorschriften im InvStG die früheren Besteuerungsprobleme behoben oder nicht vielmehr neue Unklarheiten und Rechtsanwendungsprobleme geschaffen worden sind. So wird nach einer kurzen Darstellung der investmentrechtlichen Grundlagen und zivilrechtlichen Strukturen auf die Besteuerung des Investmentanlegers eines transparenten Fonds mit deren Besonderheiten eingegangen. Wegen der unterschiedlichen Besteuerungsfolgen wird danach unterschieden, ob die Investmentanteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.
Das Aktiengesetz definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Vertragsgestaltungen, wonach nur einzelne Leitungsbereiche oder Betriebe unterstellt oder das Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens ausgeschlossen sein sollen, werden als so genannte «atypische Beherrschungsverträge» diskutiert, ebenso sonstige Verträge, die in ihren Wirkungen einem Beherrschungsvertrag nahestehen. Deren wahre Rechtsnatur steht nach wie vor in Frage. Diese Arbeit konkretisiert die inhaltlichen Anforderungen des Beherrschungsvertrages und entwickelt hierauf aufbauend Lösungsvorschläge für die rechtliche Behandlung so genannter «atypischer Beherrschungsverträge».
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