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Die Insolvenzanfechtung ist ein wichtiges Instrument, um die Insolvenzmasse zu mehren. Der Autor beschäftigt sich mit den Mitteln, die dem Insolvenzverwalter zur Ermittlung und gerichtsfesten Substantiierung von Insolvenzanfechtungsansprüchen zur Verfügung stehen. Dabei geht er in einem ersten Schritt nicht nur auf die Auskunftspflichten des Anfechtungsgegners ein. Der Autor nimmt vielmehr auch insolvenzspezifische Informations- und Auskunftsquellen des Insolvenzverwalters sowie zu seinen Gunsten bestehende gesetzliche und richterrechtliche Beweiserleichterungen in den Blick. In einem zweiten Schritt entwickelt er anhand der gewonnen Erkenntnisse einen vorbereitenden Auskunftsanspruch gegen Anfechtungsgegner.
Im zweiten Abschnitt des zweiten Teils der Insolvenzordnung (§§ 38 ff. InsO) sieht das Gesetz eine Einteilung der Gläubiger in fünf Gruppen vor. Es wird unterschieden zwischen Insolvenzgläubigern, nachrangigen Insolvenzgläubigern, Aussonderungsberechtigten, Absonderungsberechtigten sowie Massegläubigern. Jeder Gläubigergruppe werden unterschiedliche Rechte zugewiesen und teilweise erhebliche Beschränkungen auferlegt. Angesichts der unterschiedlich ausgeprägten Rechtspositionen ist es für einen Gläubiger von entscheidender Bedeutung, welcher Kategorie er zugeordnet wird. Nicht selten ist diese Fragestellung daher Gegenstand entsprechender Auseinandersetzungen. Der Autor liefert eine systematische Untersuchung der in den §§ 38 ff. InsO vorgesehenen Gläubigerkategorien und legt die dogmatischen Grundlagen der insolvenzrechtlichen Gläubigereinteilung offen. Aufbauend auf den zur Funktion der insolvenzrechtlichen Gläubigereinteilung gewonnenen Erkenntnissen wird die Umsetzung der Gläubigereinteilung in den einzelnen Normen der Insolvenzordnung umfassend analysiert.
Das Buch analysiert den Paradigmenwechsel von einem Zerschlagungs- und Verteilungsrecht hin zu einem modernen Sanierungsrecht. Der Autor zeigt dabei Möglichkeiten auf, die zu einer Verfestigung und Verfeinerung des Sanierungsgedankens im Insolvenzrecht führen können. Am Anfang der Untersuchung steht die historische Entwicklung des Sanierungsgedankens, es folgt eine Betrachtung der bisherigen Umsetzung. Um den weiteren Reformbedarf des Insolvenzrechts aufzudecken, werden europäische Rechtsordnungen sowie Vorhaben auf europäischer Ebene daraufhin untersucht, ob sie eine Vorbildfunktion für das deutsche Sanierungsrecht haben könnten. Es werden konkrete Vorschläge zur Änderung des Insolvenzrechts unterbreitet, die geeignet sein könnten, Sanierungen in Deutschland noch weiter zu erleichtern.
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