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Der Autor untersucht die Grenzen internationaler Schiedsvereinbarungen im Hinblick auf international zwingende Sachnormen (sog. Eingriffsnormen). Kann die Schiedseinrede mit dem Argument zuruckgewiesen werden, das vereinbarte Schiedsgericht werde eine Eingriffsnorm, die fur nationale Gerichte zwingend sei, nicht beachten? Oder hat das abredewidrig angerufene Gericht die Parteien dennoch auf das schiedsrichterliche Verfahren zu verweisen? Zur Klarung dieser Frage erfolgt eine umfangreiche Analyse zum Umgang mit Eingriffsnormen in der Schiedsgerichtsbarkeit sowie eine Auswertung der Schiedspraxis. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen detaillierten Losungsvorschlag aus der Sicht eines deutschen Gerichts und wendet diesen auf praktisch relevante Beispielsfalle an.
Schiedsgerichtsbarkeit erfährt seit langer Zeit Zulauf. Steigende Fallzahlen, hohe Streitwerte und immer professionellere Akteure im nationalen und internationalen Kontext bringen den Bedarf nach dezidierter Festsetzung schiedsrichterlicher Rechte und Pflichten mit sich. Die Kündigung des Schiedsrichtervertrages durch den Schiedsrichter und die daraus resultierenden, haftungsrechtlichen Konsequenzen sind ein praktisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich bedeutsames Thema und trotzdem kaum in Kommentarliteratur und Schiedsregeln aufbereitet. Die vergleichende Analyse des Schiedsrichtervertrages im deutschen Recht und dem arbitrator¿s contract im US-amerikanischen Recht zeigt, dass die Möglichkeit der Kündigung bestehen muss.
Das Buch befasst sich mit der Teilnahme des Staates als Partei an verwaltungs- und zivilrechtlichen Schiedsverfahren. Nach Darstellung der einfach-rechtlichen Grundlagen wird der Frage nachgegangen, inwiefern gerade die Zunahme von öffentlich-privaten Partnerschaften in Deutschland auch zu einem Bedeutungszuwachs der Schiedsgerichtsbarkeit im Verhältnis zur öffentlichen Hand geführt hat. Zu diesem Zweck analysiert der Autor eine Reihe entsprechender Vorhaben und prüft, ob die Parteien für Konflikte alternative Streitlösungsmechanismen in den Projektverträgen vereinbart haben. Sodann wird untersucht, ob sich die Teilnahme des Staates an Schiedsverfahren im Einklang mit seinen grundgesetzlichen Bindungen befindet. Einen Schwerpunkt der Erörterungen bilden dabei Probleme der Transparenz.
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