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Die Arbeit widmet sich 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GluStV 2008 und der GluAndStV 2012, besonders Unklarheiten in der Eingriffsnorm des GluStV 2008; Ausblick auf die Novellierung der Vorschrift und Einbettung in den regulativen Rahmen; dieser endet nicht auf der Ebene Unionsrecht, sondern reicht weit in das Welthandelsrecht hinein.
In Gastbefragungen wurden glucksspielbezogene Einstellungen und die Nutzung von Spielerschutzmanahmen erhoben. Es ergab sich eine geringe Nutzung. Problemspieler werden kaum erreicht und zeigen eine geringe Veranderungsabsicht. Automatisierte Spielerschutzmanahmen auf Basis von Glucksspielverhaltensmerkmalen konnen die Reichweite erhohen.
In der Expertise wird der internationale wissenschaftliche Kenntnisstand zur Effektivität verschiedener Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes in Form eines systematischen Reviews zusammengestellt. Im Fokus stehen dabei die seit 2012 geltenden verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages. Zudem finden Interventionen Berücksichtigung, die im internationalen Kontext Wirksamkeitsnachweise erbracht haben, bislang jedoch noch nicht in die deutsche Gesetzgebung eingeflossen sind. Aus der systematischen Zusammenstellung der empirischen Befundlage für jede einzelne Intervention ergeben sich insgesamt 16 Handlungsempfehlungen mit Relevanz für Politik, Praxis und Forschung.
Die Lebenszeitprävalenz für pathologisches Glücksspielen liegt in Deutschland bei ca. 1%. Die Ergebnisse der Studie verweisen darauf, dass der Erfolg von Bemühungen zur Überwindung einer Spielsucht in hohem Maße davon abhängt, welchem Grad psychischer Belastungen die Betroffenen ausgesetzt sind. Mit Hilfe einer latenten Klassenanalyse wurden drei Subgruppen pathologischer Spieler identifiziert, die sich hinsichtlich ihres Niveaus der bestehenden emotionalen und psychischen Belastungen deutlich voneinander unterscheiden. So verschieden die Charakteristika dieser drei Spielergruppen sind, so unterschiedlich ist auch ihr Hilfebedarf. Somit verdeutlicht dieses Buch die Notwendigkeit einer problemgruppenspezifischen Diversifizierung des Hilfesystems bei gleichzeitiger Intensivierung von Prävention und Post-Treatment-Begleitung.
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