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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Erster Abschnitt: Die Statuten des deutschen Juristentages. Sein Zweck und seine Aufgaben -- Zweiter Abschnitt: Geschichte des deutschen Juristentages -- Dritter Abschnitt: Die Beschlüsse des Juristentages nebst den Gutachten und ihr Einfluß auf die Gesetzgebung -- Schlußwort -- Sachregister -- Backmatter
Frontmatter -- Inhalts-Verzeichnis -- I. Verzeichniß der Mitglieder der ständigen Deputation -- II. Statut des Deutschen Juristentages -- III. Alphabetisches Nachtrogs-Verzeichniß der dem Deutschen Juristentage angeh'örenden Mitglieder (abgeschlossen I. September 1873) -- IV. Stenographische Berichte -- Erste Plenarsitzung des Elften Deutschen Juristentages -- Zweite Plenarsitzung des Elften Deutschen Juristentages -- V. Verzeichnis der Redner
Frontmatter -- Inhalt -- X. Gutachten über die Fragen des Vormundschaftsrechts -- XI. Gutachten über die Frage -- XII. Gutachten über die Fragq -- XIII. Gutachten über die Frage -- XIV. Gutachten über die Gesetzgebungsftage -- XV. Gutachten über die Gesetzgebungsfrag -- XV L Gutachten über die Gesetzgebungsfrage -- Nekrolog des Oberappellationsgerichtsraths v. Salpius
Frontmatter -- Inhaltsverzeichniß -- Verzeichniß der Mitglieder -- Statut des deutschen Juristentages -- Stenographische Berichte -- Erste Plenarsitzung des Dreizehnten Deutschen Juristentages -- Einleitung -- Erste Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 28. August 1876 -- Zweite Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 29. August -- Dritte Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 29. August -- Erste Sitzung der dritten Abtheilung am 28. August -- Zweite Sitzung der dritten Abtheilung am 89. August 1876 -- Dritte Sitzung der Dritten Abtheilung am 89. August 1876 -- Erste Sitzung der vierten Abtheilung am 28 august 1876 -- Zweite Sitzung der vierten Abtheilung am 29. August -- Zweite Plenarsitzung am 30. August -- Verzeichnis der Redner -- Druckfehler-Verzeichmß Mm ersten Lande des XIII. deutschen Juristentages -- Backmatter
Frontmatter -- Inhalts-Verzeichniß -- Statut des deutschen Juristentages -- Bekanntmachung der Tagesordnung für den 23. Juristentag 1895 -- Verzeichniß der Mitglieder -- Alphabetisches Verzeichniß -- Auszug aus dem Conto des deutschen Juristentages -- Berichtigung -- Stenographische Berichte -- Erste Plenarsitzung am 10. September 1895 -- Einleitung -- Erste Sitzung der ersten Abtheilung -- Zweite Sitzung der ersten Abtheilung -- Dritte Sitzung der ersten Abtheitung -- Erste Sitzung der zweiten Abtheilung -- Zweite Sitzung der zweiten Abtheilung -- Erste Sitzung der dritten Abtheilung -- Zweite Sitzung der dritten Atheitung -- Zweite Plenarsitzung am 11. September 1895 -- Anhang: Bericht über die Entwickelung der Gesetzgebung in den beiden letzten Jahren
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Gutachten über die Gesetzgebungsfrage: Soll die Entscheidung über die richtige Anwendung der Landesgesetze den obersten Landesgerichten überlassen und nur die Entscheidung über die richtige Anwendung der Reichsgesetze dem höchsten Reichsgerichte zugewiesen werden? oder in welcher Weise soll die Kompetenz deö höchsten Reichsgerichts überhaupt begrenzt werden? -- II. Gutachten über die Gesetzgebungsfrage: Soll in den Strafgerichten höchster Ordnung an die Stelle des Gerichtshofes und der Jury ein einheitliches Collegium von Juristen und Laien treten und in welchem Zahlenverhältniffe sollen beide Elemente vertreten sein? -- III. Gutachten über die Gesetzgebnngsfrage: Soll, auch abgesehen von Handelssachen, die Giltigkeit der Verträge von der Beobachtung der schriftlichen Form unabhängig sein? -- IV. Gutachten über die Gesetzgebungsfrage: Ist es angemessen, daß durch die Subhastation sämmtliche auf dem subhastirten Grundstücke ruhenden Hypotheken fällig werden? -- V. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Lewald über die Gesetzgebungsfrage: Soll die Zengnißpflicht in Criminalsachen so lange nicht anerkannt werden, bis die Untersuchung die Richtung gegen eine bestimmte Person genommen hat -- VI. Machten des Herrn Äppeltattonsgerichtsraths Struckmann zu Löln über die Gesetzgebungsfrage: "Ist es angemessen,, daß durch die Subhastation sämmtliche auf dem subhastirten Grundstücke ruhenden Hypotheken fällig werden? -- VII. Hulachlen des Herrn Areisqerichtsdireklors Wetzki zu Marienwerder Das Schriftführer-Amt der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages fordert mein Gutachten über die Gesetzgebungsfrage: "Soll in dem Strafgerichte höchster Ordnung an die Stelle des Gerichtshofes und der Jury ein einheitliches Kollegium von Juristen und Laien treten, und in welchem Zahlenverhältnisse sollen beide Elemente vertreten sein? -- VIII. Machten des Herrn ßßerappeffations- Herichtsrath Dr. Lahr zu Lerlin über die Gesetzgebungsfrage: "Soll die Entscheidung über die richtige Anwendung der Landesgesehe den obersten Landesgerichten überlassen und nur die Entscheidung über die richtige Anwendung der Reichsgesetze dem höchsten Reichsgerichte zugewiesen werden? oder in welcher Weise soll die Competenz des höchsten Reichsgerichts überhaupt begrenzt werden -- IX. Machten des Herrn Hof- und Herichts-Advokaten Dr. Carl von Feiftmantel zu Wien über die Gesetzgebungsfrage: "Soll, auch abgesehen von Handelssachen, die Gittigkert der Verträge von der Beobachtung der schriftlichen Form unabhängig sein? -- X. Machten des Herrn Professor Dr. Emanuel Altmann zu Innsdruck über die Gesetzgebungsfrage: "Soll in den Strafgerichten höchster Ordnung an die Stelle des Gerichtshofes und der Jury ein einheitliches Kollegium von Juristen und Laien treten? und in welchem Zahlenverhältnisse sollen beide Elemente vertreten sein? -- XI. Machten des Hof- und Gerichtsadvokaten Herrn Dr. Lothar Iohanny zu Wien über die Gesetzgebungsfrage: "Ist es angemessen, daß durch die Subhastation sämmtliche aus dem subhastirten Grundstücke ruhende Hypotheken fällig werden? -- XII. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Lewald zu Rerlm über die Gesetzgebungsfrage: "Soll die Zeugnißpsticht in Criminalsachen so lange nicht anerkannt werben, bis die Untersuchung die Richtung gegen eine bestimmte Person genommen hat? -- Druktehler-Berzeichnitz
Frontmatter -- Inhalts-Verzeichniß -- Statut des deutschen Juristentages -- Theil I. Geschichte und Charakteristik des deutschen Juristentages -- Theil II. Die Beschlüsse des Juristentags nebst den Resultaten der Gutachten -- Theil III. Einfluß des Juristentags auf die Gesetzgebung -- Schlußwort -- Sachregister
Frontmatter -- Inhalt -- I. Gutachten des Herrn Oberstaatsanwalts Dr. Hoegel zu Wien über das Thema: Die richterliche Strafzumeffung verbunden mit der strafrechtlichen Behandlung des Versuchs -- II. Gutachten des Herrn Professor Dr. Nehm in Straßburg über die Frage: Empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft genauer zu bestimmen -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Doyens, Rechtsanwalt bei dem Reichsgericht in Leipzig, über die Frage: Empfiehlt es sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung gesetzlich auszuschließen oder durch zwingende Rechtssätze festzusetzen -- IV. Gutachten deS Herrn Geheimen Justizrats Profeffor Dr. Otto Gierke zu Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine einheitliche Regelung der Haftung deS Staates und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts für den von ihren Beamten bei Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden -- V. Gutachten von Professor Dr. phil. et iur. Max Ernst Mayer, Privatdozent in Straßburg, über: Die strafrechtliche Behandlung von Rückfall, gewohnheitsmäßigem und gewerbsmäßigem Verbrechertum -- VI. Gutachten des Vorsitzenden am Gewerbegericht zu Berlin Magistratsassessor Wölbling über die Frage: Empfehlen sich gesetzliche Bestimmungen über den gewerblichen Arbeitsvertrag auf Geding (Akkordvertrag -- VII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Dr. Mittelstein über die Frage: Empfieblt cs sich, die Haftung des Reeders für seemännisches Verschulden der Schiffsbesatzung auszuschließen oder durch zwingende RechtSsätze festzusetzen -- VIII. Gutachten des Oberlandesgerichtsrats Dr. Lobe in Dresden über die Frage: Empfiehlt es sich, das Reichsgesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Ansehung des Ausverkaufswesens zu ergänzen?
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Gutachten -- XI. Gutachten des Herrn Hofrats Dr. C. S. Grünhut, ord. Professor an der Universität in Wien über die Frage: Welche Grundsätze des deutschen Aktienrechts werden bei der Kodifizierung des österreichischen Aktienrecht- zu berücksichtigen sein? -- XII. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Victor Niemeyer in Essen über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des gellenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Hans Sperl in Wien über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechtes durch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die verursacht werden durch die Verwendung von Luftschiffen und Flugmaschinen -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsassessors Dr. Stübden, Direktor der Deutschen Pfandbriefanstalt in Posen über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechts ausreichend oder erscheint - und in welchem Sinne - eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten -- XV. Gutachten des Herrn Gefängnisdirektors Dr. med. Paul Pollitz in Düsseldorf über die Frage: Die Sicherungsmaßregeln nach dem Entwurf zu einem deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch -- XVI. Gutachten des Herrn Privat-Dogenten Dr. Karl Pribram in Wien über die Frage: Sind für die Zwecke der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Kreditinstitute die Bestimmungen des geltenden Rechtes ausreichend oder erscheint - und in welchem Sinne - eine Ergänzung dieser Bestimmungen geboten? -- XVII. Gutachten des Herrn Universitäts-Professors Dr. Eugen Ehrlich in Czernowitz über die Frage: Was kann geschehen, um bei der Ausbildung (vor oder nach Abschlutz des Universitätsstudiums) das Verständnis des Juristen für psychologische, wirtschaftliche und soziologische Fragen in erhöhtem Maße zu fördern -- XVIII. Gutachten des Herrn Reichsgerichtsrats Dr. Neukamp in Leipzig über die Frage: Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6. März 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen -- XIX. Gutachten des Herrn Prof. vr.A. Köhler in München über die Frage: Die Besserungs- und Sicherungsmaßregeln nach dem Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch -- XX. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsprasidenten Dr. August Ritter von Pitreich, Exzellenz, in Graz über die Frage Empfiehlt es sich, das im Deutschen Reiche und in Österreich geltende Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu vereinheitlichen und welche Sonderbestimmungen des österreichischen Gesetzes vom 6 Marz 1906 würden sich vorzugsweise zur Aufnahme in das einheitliche Recht eignen? -- XXI. Gutachten des Herrn Geh. Juftizrats Professor Dr. August Finger in Halle a. d. S. über die Frage: Ist die Todesstrafe im künftigen deutschen und österreichischen Strafgesetzbuch beizubehalten -- XXII. Gutachten des Herrn Kammergerichtsrat Dr. Pape in Berlin-Wilmersdorf über die Frage: Empfiehlt sich eine Fortbildung des geltenden Schadensersatzrechts Lurch besondere gesetzliche Bestimmungen über die Haltung für Schäden, die durch Errichtung, Bestand und Betrieb elektrischer Starkstromanlagen und Fernleitungen verursacht werden? -- XXIII. Gutachten von Herrn Justizrat Dr. Oberneck in Berlin über die Frage: Empfiehlt sich eine Änderung de- im Deutschen Reich und in Österreich geltenden Rechts betr., die aus Anlaß einer Grundstücksveraußerung stattfindenden Übernahme einer durch Hypothek gesicherten Forderung durch den Grundstückserwerber? -- XXIV. Gutachten des
Frontmatter -- Inhalts-Verzeichniß -- Stenographische Berichte. -- Erste Plenarsitzung am 29. August 1872 -- Zweite Plenarsitzung am 31, August
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