Join thousands of book lovers
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.You can, at any time, unsubscribe from our newsletters.
Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius' Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.
Die "Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde" wurde 1881 gegründet. Angesichts des zunehmenden Nationalismus im deutschen Kaiserreich war ihre Arbeit über Jahrzehnte hinweg einer Spannung ausgesetzt, die durch die Affinität weiter Bevölkerungskreise in der Region zu Katholizismus und Liberalismus erheblich verstärkt wurde. So erklärt sich das Bestreben der damaligen Akteure, durch die Veröffentlichung von Quellen ohne politische oder weltanschauliche Parteinahme gleichermaßen zur Erhellung der regionalen wie eben auch der "vaterländischen" Geschichte beizutragen. Diese aus der Tradition der "Gesellschaft" erwachsene Selbstverpflichtung zur Arbeit an den in der Regel archivischen überlieferungen währt inzwischen über 140 Jahre. Dabei war die "Gesellschaft" immer auch Objekt und Spiegel wissenschaftlicher Konjunkturen und Netzwerke, politischer Systeme und sozioökonomischer Umbrüche. In diesem Licht schildert dieses Buch die Geschichte der "Gesellschaft" vor allem hinsichtlich ihrer institutionellen Entwicklung: Die akademische wie die bürgerschaftliche Träger- bzw. Mitgliederschaft der "Gesellschaft", ihre Organisation und ihre Stellung in Staat und Provinz stehen dabei im Mittelpunkt. Auch die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen werden beleuchtet: die Kaiser- wie die Weimarer Zeit, das Verhalten der "Gesellschaft" gegenüber der unter dem Nationalsozialismus propagierten "Volksgeschichte" und schließlich auch die Neuausrichtung ihrer Arbeit nach Auflösung der preußischen Rheinprovinz in der Nachkriegszeit.
Wie keine andere Berufsgruppe waren Mediziner in die nationalsozialistische Rassen- und Vernichtungspolitik involviert. So beteiligten sich Ärzte als Kliniker, Wissenschaftler und Gutachter an Zwangssterilisationen, Krankenmorden (NS-"Euthanasie") und Menschenversuchen in den Konzentrationslagern. Ärzte wirkten aktiv und fast ausnahmslos freiwillig mit am Holocaust und am Völkermord an Sinti und Roma. Im Zentrum des Bandes steht die Frage, wie Ärzte und auch Ärztinnen im "Dritten Reich" zu Tätern wurden. Thematisiert wird zudem die bis heute reichende Rezeptionsgeschichte dieser unheilvollen Geschehnisse. Die Autorinnen und Autoren des Bandes verwenden mentalitäts-, kultur- und ideengeschichtliche Ansätze; hinzu kommen sozialpsychologische Deutungsversuche und (gruppen)biografische Analysen.
Städte waren im Mittelalter von überragender Bedeutung. Sie standen in mannigfachen Beziehungen zueinander wie auch zu ihrem Umland. Dabei entwickelten sie sich stets in einem Spannungsfeld territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Interessen und in Wechselwirkung unterschiedlicher Akteure. Seit jeher gehört die Stadtgeschichte zu den intensiv untersuchten Feldern der Geschichte des Mittelalters und der Landesgeschichte. Gerade die thüringischen Städte fanden dabei aber bisher weit weniger Beachtung, als die Städte anderer Regionen. Das vorliegende Buch will diesbezügliche Lücken schließen. Die Untersuchung verfolgt dabei bewusst einen neuen Ansatz. So werden nicht die Städte eines Herrn, sondern Städte in einem eng begrenzten Raum umfassend untersucht. Diese werden nach ihrer territorialpolitischen Bedeutung für ihre jeweiligen Herren aber auch hinsichtlich grundsätzlicher stadtgeschichtlicher Fragestellungen betrachtet. Schwerpunktmäßig setzt sich die Untersuchung dabei mit kleineren Städten auseinander. Zunächst werden fünf Städte einzeln betrachtet, anschließend miteinander verglichen und in Beziehung zu anderen Städten der Region und darüber hinaus gesetzt.
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.