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Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fußball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der Übertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, über den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klärt der Autor, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung wäre zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage für die Gebührenfinanzierung und die starke Rolle der Öffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehört, über den umfassend berichtet werden muss. Dies lässt sich nicht unter Verzicht auf sportliche Großereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber darüber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfüllt.
Esta obra pretende fundamentalmente determinar y comprobar la validez de una serie de criterios mediante los cuales se pueda realizar un análisis de fraseología contrastiva. Para ello se establece una base teórica auspiciada por conceptos clásicos del estructuralismo, que es aplicada a un corpus bilingüe de fraseolexemas alemanes y españoles. El resultado es la elaboración y fijación de una amplia tipología de relaciones interlinguales y el descubrimiento de abundantes similitudes así como diferencias sistémicas en el ámbito fraseológico de las dos lenguas analizadas.
Das Nachschlagewerk des Reichsgerichts gehört zu den grundlegenden Quellen der deutschen Rechtsprechungsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 3 der Edition dokumentiert zunächst die einflussreiche Judikatur zur Weimarer Reichsverfassung. In dem Recht zur Übergangs- und Nachkriegszeit sind die Anfänge für die moderne deutsche interventionsstaatliche Gesetzgebung zu sehen (Rechtsprechung zum Wucher, zur Preistreiberei, zum Kettenhandel und Geldverkehr). Darüber hinaus war das Kriegsnotrecht Ausgangspunkt für die Herausbildung zivilrechtlicher Sondergebiete wie Miet- und Pachtschutzrecht. Die Leitsätze zur Tarifvertragsordnung von 1918 und zum Betriebsrätegesetz von 1920 erschließen das neue Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. Der Band wird abgeschlossen mit den zahlreichen für die Etablierung der clausula rebus sic stantibus (Wegfall der Geschäftsgrundlage) grundlegenden Entscheidungen zur freien Aufwertung.
Das Außensteuergesetz (AStG) ist durch die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern zunehmend in die Kritik geraten. Es wird kritisiert, dass die einzelnen Abschnitte in protektionistischer Absicht nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte abzielen und damit diskriminierend und binnenmarktfeindlich wirken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob die unterschiedlichen Regelungskomplexe des AStG im Lichte des Gesetzeszwecks mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Die Prüfung erfolgt chronologisch: Einkünftekorrektur zwischen verbundenen Unternehmen (§ 1), Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§§ 2-6), Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-15), grenzüberschreitende Mitwirkungspflichten (§§ 16, 17), «Treaty Override» (§ 20).
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