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Ein zyklischer Novellen-Gedanke wird in der Liederreihe aufgedeckt. Nachgewiesen wird eine unterschwellige Lebensverlaufsform, thematisiert ein in hohem Maße zum Ausdruck gebrachtes romantisches Geistesprinzip psychischer Lebensbedrohung, verabsolutierter Sehnsucht, des Schwindens der Lebensressourcen usw. Dieses Buch bietet eine erstmalige Analyse der frühen Kerner-Lieder (von 1828). Die notwendige Auseinandersetzung mit der Lyrik Kerners versucht, die Künstlerverbindung Kerner-Schumann (neben Heine-Schumann oder Eichendorff-Schumann) in ihrer epochalen Dimension zu sichten: als Synonym und gedanklich-sensorische Erweiterung des Begriffs der musikalischen Hochromantik. Eine Interpretationshilfe für den Liedgesang, entstanden aus dem praktischen und theoretischen Zugang (des Musikwissenschaftlers sowie des Pianisten). Der Verfasser ordnet eine rein analytische Vorgangsweise einer suggestiven Übermittlungsstrategie unter.
Die theologische Bedeutung, die Hans Urs von Balthasar der menschlichen Sexualität beimißt, prägt wichtige Teile seiner Theologie. Ausgehend von der Analyse eines zentralen Textes über «Mann und Frau» wird untersucht, welches geschlechteranthropologische Konzept die weitreichenden theologischen Schlüsse trägt, die Balthasar aus seiner Sicht der Zweigeschlechtlichkeit ableitet. Die Arbeit wird insbesondere von der Frage geleitet, ob der häufig empfohlene Versuch einer (kritischen) Vermittlung Balthasarscher Theologie mit feministisch-theologischen Optionen fruchtbar oder schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt wäre.
Der Band dokumentiert Beiträge des ersten Kolloquiums zum Werk Uwe Johnsons im Osten Deutschlands. Mit den Vorträgen sollte ein in der DDR lange verschwiegener Autor in das «Gedächtnis seiner Umgebung» zurückgeholt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Forscher sind in ihren Zugängen unterschiedlichen methodischen Ansätzen und Intentionen verpflichtet. Im Mittelpunkt der Aufsätze stehen Einzelinterpretationen, stoff-, motiv- und problemgeschichtliche Fragen, ein Vergleich Johnsons mit der zeitgleichen DDR-Literatur, wirkungsgeschichtliche Aspekte sowie erste Ergebnisse der Beschäftigung von Schülern einer 8. Klasse mit Uwe Johnson.
In der Haftpflichtversicherung bilden die AHB als Allgemeine Geschäftsbedingungen die Basis der jeweiligen Verträge. Seit Jahrzehnten ist jedoch umstritten, welcher Vorgang für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in § 1 Nr. 1 AHB maßgeblich ist. Ist es der vom Versicherungsnehmer begangene Verstoß oder das unmittelbar zum Schaden führende Geschehen? Der Autor zeigt auf, dass diese Fragestellung Wesentliches übersieht. Denn § 1 Nr. 1 AHB verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das in § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz verankerte Transparenzgebot. Zudem ist das Verstoß- oder das Folgeereignisprinzip in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung generell nicht geeignet, einen Interessenausgleich zu bewirken. Dies ist aber mit der Einführung eines Claims-Made-Prinzips in den AHB möglich.
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