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Musikkritik wird unter zwei Aspekten untersucht: als umstrittene Textsorte in Alltagsmedien sowie als Textsorte, die es nach verbreiteter Auffassung mit der Verbalisierung von nicht (oder schwer) «Sagbarem», Musikalischem, zu tun hat. Von der Rezipientenseite ausgehend erweist sich die Musikkritik als deklarierende Textsorte mit ¿ hier am Beispiel eines Corpus von Konzertkritiken ermittelten ¿ systematisch herzuleitenden Spezifika in Aufbau, Inhalt und Sprache. Die Grenzen des Verstehens wie auch des Verbalisierens sind weniger eng als oft angenommen, da Rezipienten ¿ nicht nur in der Musikkritik ¿ durch Herstellung bestimmter innertextlicher sowie textsortenspezifischer intertextueller Bezüge Textausdrücke semantisieren, d.h. mit Bedeutung versehen können.
Die in diesem Band versammelten Beiträge beschäftigen sich mit dem Selbstverständnis der Schulpädagogik, mit anthropologischen, unterrichtstheoretischen bzw. didaktischen Problemen und deren historischer Dimension. Ferner wird das Schulleben als pädagogisches Programm behandelt, die Bedeutung von Allgemeinbildung nach Schule und Beruf erörtert. Es handelt sich bei allen Beiträgen um Originalarbeiten, die speziell für diesen Band verfasst wurden.
Prämienzahlungen der Arbeitgeber an Nichtstreikende im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen erlangen eine immer größere praktische Bedeutung. Dennoch fehlt eine umfassende Darstellung, die die Frage nach der Zulässigkeit der einzelnen Prämien beantwortet. Diese Lücke will die Arbeit schließen. Neben Treue-, Leistungs- und Anwesenheitsprämien beschäftigt sie sich insbesondere mit der Frage, ob Streikbruchprämien ein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Das BAG und die herrschende Lehre beantworten diese Frage losgelöst von den sonst geltenden arbeitskampfrechtlichen Grundsätzen. Dem wird in dieser Arbeit entgegengetreten. Die Auslobung einer Streikbruchprämie ist allenfalls zulässig, wenn auch eine Abwehraussperrung zulässig gewesen wäre.
Im heutigen Recht der Wohnraummiete kommt dem Mietpreisrecht - schon auf Grund seiner praktischen und sozialen Bedeutung - besonderes Gewicht zu. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts jedoch trat das Mietpreisrecht aus dem Schatten des allgemeinen Privatrechts hervor. Einen sich allein mit der Entwicklungsgeschichte des Mietpreisrechts befassenden Beitrag bleibt die juristische Literatur bislang schuldig. Die Arbeit will diese Lücke schließen. Entscheidend für die Entwicklung war die Zeit des Ersten Weltkriegs und der Weimarer Republik. Dieser Zeitraum findet demzufolge besondere Berücksichtigung. Zum Verständnis und zur Analyse der durch Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und -praxis neugeschaffenen rechtlichen Strukturen setzt die Untersuchung aber bereits im 19. Jahrhundert ein.
Materialistische Pädagogik, deren Spuren in der Weimarer Republik anzutreffen sind, ist nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik nur zögerlich aufgegriffen und zudem durch politische Kräfte planmäßig behindert worden. Dieses Jahrbuch versucht erneut wissenschaftliche Verständigung über die Denkmöglichkeit materialistischer Pädagogik unter den Bedingungen des ausgehenden Jahrhunderts. Das geschieht durch Reflexion auf den Begriff derMündigkeit, der jeder pädagogischen Bemühung zugrunde liegt und ohne den keine Erziehungs- und Bildungstheorie aufzubauen ist. Mit diesem Begriff sind folglich sämtliche pädagogische Veranstaltungen verknüpft; an ihm müssen sichdaher die Differenzen bestimmen lassen. Materialistische Theoriebildung hat ihre Zielvorstellung in der Veränderung von Praxis, die individuelle Mündigkeit nur fördern kann, indem und soweit sie gegen allgemeine Ursachen von Unmündigkeit angeht.
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