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Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht.
Wie kaum ein anderer medizinischer Bereich, ist das Transplantationswesen von der Akzeptanz der Bevölkerung abhängig. Das Recht spielt bei ihrer Förderung eine wichtige Rolle. Es hat die verschiedenen Interessen der an Transplantationen Beteiligten auszugleichen. Ethische und rechtspolitische Fragen sind zu klären. Die Arbeit stellt am Beispiel der drei Nachbarländer Deutschland, Österreich und Schweiz unterschiedliche gesetzliche Lösungen der weltweit ähnlichen Probleme der Transplantationsmedizin vor. Nach Erläuterung der medizinischen Aspekte werden ethische und rechtspolitische Fragen diskutiert. Der Vergleich der Rechtslage in den drei Nachbarländern zeigt die Defizite in den jeweiligen Gesetzen und stellt rechtspolitische Forderungen. Nach einem kurzen Überblick über die europäische Rechtslage wird eine einheitliche Lösung für Europa diskutiert. Die Ergebnisse einer eigenen Umfrage unterstreichen die aufgestellten rechtspolitischen Forderungen.
Der Nationalsozialismus kam mit Verspätung in den abgelegenen Salzburger Bezirk Lungau. Besonders anfällig für die nationalsozialistische Bewegung waren Akademiker, wobei vor allem einige Ärzte und Lehrer sowie Beamte eine besondere wegbereitende Rolle spielten. Katholische Geistliche des Bezirkes Lungau bewerteten den Nationalsozialismus bereits ab 1931 als gefährliche Bewegung und traten als Mahner auf. Sie begrüßten das 1933 erlassene Verbot der NSDAP und deren Zurückdrängung durch den österreichischen Staat. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus waren katholische Geistliche und Laien Schikanen und Verfolgungen ausgesetzt. Die Seelsorge der Kirche wurde durch staatliche Maßnahmen schwer beeinträchtigt. Durch die überwiegend große Kirchentreue des Volkes wurde jedoch die Kirchenaustrittspropaganda der Nationalsozialisten trotz Einführung des Kirchenbeitrages kein Erfolg. Ab 1943 begannen die Eintritte in die katholische Kirche zu überwiegen und die Seelsorge nahm einen deutlichen Aufschwung.
Deutschland beherbergt im Rahmen der NATO eine große Anzahl ausländischer Truppen. Deren Übungstätigkeit beeinträchtigt naturgemäß Bevölkerung und Umwelt. Die entstehenden Konflikte rufen nach rechtlicher Regelung, die dadurch erschwert wird, dass auf der einen Seite ausländische Hoheitsträger stehen. Spezialregelungen sind erforderlich, um völkerrechtliche Belange mit denen des deutschen Rechts zu koordinieren. Sie finden sich im NATO-Truppenstatut nebst Zusatzabkommen. Für den wichtigen Bereich des Bau- und Immissionsschutzrechts untersucht die Arbeit, inwieweit deutsches Recht bei baulichen Maßnahmen der Stationierungsstreitkräfte zur Anwendung gelangt. Dabei wird auch aufgezeigt, wie sich nach der deutschen Wiedervereinigung die Rechtslage verändert und aus deutscher Sicht verbessert hat.
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