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Von Stresemann zu Hitler, von den «goldenen Jahren» der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus: Der englische Botschafter Sir Horace Rumbold war von 1928 bis 1933 Beobachter einer dramatischen Phase deutscher Politik. Die Untersuchung über die Tätigkeit Rumbolds in Berlin wirft darauf ein neues Licht. Die Forschungsergebnisse belegen Stresemanns verzweifeltes Bemühen um Verständnis für deutschen Revisionismus. Sie legen die englische Politik gegenüber Stresemann offen, erfordern eine Neubewertung Brünings und sind zugleich Chronik einer Republik im Untergang. Rumbolds Bild über die NS-Diktatur blieb zwiespältig: Der Autor zeigt auf, daß sich auch die britischen Politiker der 30er Jahre in ihrem «Appeasement» auf das berufen konnten, was ihr Botschafter in Deutschland 1933 nach London berichtete.
Der Europäische Rat entscheidet 1998, welche Länder an der 1999 beginnenden Währungsunion teilnehmen werden. Sechs Jahre nach der Unterzeichnung der Maastricht-Verträge steht dem Konvergenzfortschritt bei der Preis- und Zinsentwicklung eine unzureichende Konvergenz bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte entgegen. Die Eingangsvoraussetzungen werden zu einer unüberwindbaren Hürde auf dem Weg zur Eurowährung, wenn der fehlende Konvergenzerfolg darauf zurückzuführen ist, daß die vier Kriterien nicht gleichzeitig erfüllbar sind. Die Arbeit liefert die ökonomische Begründung dafür, warum ein Mitgliedstaat der EU, mit dem Hinweis auf die mit dem verfügbaren wirtschaftspolitischen Instrumentarium nicht lösbaren Konsistenzprobleme der Maastricht-Kriterien, seine Teilnahme an der Einheitswährung in Europa einfordern könnte.
Die Beleidigungsdogmatik wird seit langem von einer kaum noch überschaubaren Vielzahl nahezu beliebiger Theorien geprägt, die auf die grundlegenden Fragen nach Rechtsgut, Strafzweck, tatbestandsmäßigem Verhalten und passiver Beleidigungsfähigkeit nahezu beliebige Antworten liefern. In dieser Studie erfolgen die Konkretisierungen des unbestimmten Beleidigungstatbestands auf der Grundlage eines rechtsphilosophisch, rechtstheoretisch und sozialwissenschaftlich begründeten anerkennungstheoretischen Rechtsgutsbegriffs und einer zeitgemäßen Strafzweckkonzeption, die sich zugleich als Gegenmodell zu der herrschenden Theorie der sogenannten «positiven Generalprävention» versteht.
Die Asylrechtsproblematik hat eine europäische Dimension gewonnen. Das Zeitalter nach Schengen und Maastricht ist von den Bemühungen der EU-Mitgliedsstaaten um eine Harmonisierung des Asylrechts gezeichnet. In diesem Kontext erscheint auch die nationale Dimension der Asylfrage in einem anderen Licht. Die Schaffung des Art. 16a GG und der darin enthaltenen Drittstaatenregelung rühren in erster Linie aus der vermeintlichen Unvereinbarkeit des bis 1993 geltenden Asylrechts mit dem der übrigen Vertragsstaaten, da kein anderer Staat eine ähnlich umfassende Asylgewährleistung kenne. Dabei wurde aber häufig übersehen, daß auch andere Länder wie z.B. Italien Flüchtlingen verfassungsrechtlich verankerte Individualrechte auf Asyl einräumen. Hieran anknüpfend sollte diese Untersuchung einen Blick auf die tatsächliche Sicherheit des verfassungsunmittelbaren Drittstaates Italien und die sich hieraus ergebenden rechtlichen Folgerungen werfen. Von Interesse ist der Vergleich mit dem Asylrecht Italiens aber auch im Hinblick darauf, ob die mit der Änderung des Grundgesetzes nach außen getretene tendenzielle Restriktion des Asylverständnisses nach Schengen auch für Italien konstatiert werden kann.
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wie weit sich der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen in das Vorbereitungsstadium erstrecken kann. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen ermittelt, unter denen ein Zusammenschluß als kriminelle Vereinigung anzusehen ist. Im Vordergrund der Studie stehen insbesondere die Tathandlung des Gründens einer kriminellen Vereinigung, die Beihilfe zum Gründen und vor allem der Versuch des Gründens. Die Grenzen der Strafbarkeit werden im Hinblick auf die in Betracht kommenden typischen Verhaltensweisen aufgezeigt.
Der vorliegende Band ist eine Neuausgabe des Buches Diachronische Phonologie des Ur- und Frühslavischen (München 1969) sowie folgender Aufsätze: Die Vokalkontraktion in den slavischen Sprachen (1971; aus dem Tschechischen übersetzt von Hanna Vintr), Die Chronologie des Wandels g > y > h in den slavischen Sprachen (1971; aus dem Tschechischen übersetzt von Hanna Vintr), Das Lautsystem im Licht der analytischen Phonologie (1975), Interferenz der Weichheit und der Stimmbeteiligung im Slavischen (1976), Der Zusammenhang zwischen dem Phonem 'Jat' und den Nasalvokalen in der Entwicklung des slavischen Vokalismus (1981-1983). Ziel des Autors ist, die Entwicklung des phonologischen Systems des Slavischen mit Hinblick auf den Systemzusammenhang kausal zu erklären.
Dieses Buch widmet sich dem traurigen Phänomen des Kindsmordes, das im Spiegel der Rechtsnormen, vor allem aber anhand des Rechtsalltages dargestellt und analysiert wird. Ausgehend von fast 800 Kriminalprozessen, die in Innerösterreich zwischen 1787 und 1849 geführt worden sind, gibt die Untersuchung detaillierte Aufschlüsse zur Person der Kindsmörderinnen, zu ihren Ängsten und Nöten sowie zu ihrem sozialen und wirtschaftlichen Umfeld. Schrittweise werden die erschütternden Tathintergründe sichtbar gemacht, wobei sich tiefe Einblicke in sonst nur schwer zugängliche Bereiche der Frauen- und Körpergeschichte ergeben. Verteidigungsstrategien der Angeklagten kommen genauso zur Sprache wie die Rolle der Gerichtsmedizin, die Urteilspraxis sowie die Frage nach der Akzeptanz und Verbreitung dieses Deliktes. Eine Zusammenschau regionaler zeitgenössischer Vorschläge mit dem Ziel der Verhinderung des Kindsmordes rundet die Darstellung ab.
«Proletarier aller Länder, vergebt mir¿» - diese Entschuldigung ziert seit dem Scheitern des real existierenden Sozialismus zahlreiche Marx-Denkmäler. Die Marx in den Mund gelegte Abbitte impliziert den Vorwurf, der Autor des Kapitals trage die Verantwortung für alles, was als die Verwirklichung seiner Ideen etikettiert wurde. Tatsächlich widersprechen die Prinzipien des Realsozialismus dem humanistischen Anliegen von Marx jedoch auf das schärfste - ging es ihm doch zeitlebens um die Vervollkommnung des menschlichen Individuums. Die Arbeit setzt sich detailliert mit Marx' humanistischen Zielvorstellungen sowie den in der Realität auftretenden Abweichungen von diesem Referenzpunkt auseinander und geht den ökonomischen Ursachen für das Auseinanderfallen von Ideal und Wirklichkeit auf den Grund.
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