Join thousands of book lovers
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.You can, at any time, unsubscribe from our newsletters.
Die Grundrechtscharta ist ein anspruchsvolles Vorhaben der Europäischen Union. 1999 unter deutscher Präsidentschaft vom Europäischen Rat initiiert, soll sie noch in diesem Jahr feierlich verkündet werden. Derzeit berät ein Brüsseler Konvent unter großem Zeitdruck über den Text der Charta. Dieser Beitrag will dafür mehr öffentliches Interesse wecken und eine breitere Diskussion anregen. Am Beispiel der Medienfreiheit werden ungeklärte konzeptionelle Grundfragen und europapolitische Alternativen aufgezeigt. Der Verfasser wendet sich gegen bisherige Vorschläge, wonach sich die Charta im wesentlichen auf die Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK beschränken soll. Er sieht darin eine Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner funktional-dienenden Freiheit. Er plädiert dafür, die Rundfunkfreiheit als Funktionsgrundrecht auszugestalten und auf ein leistungsfähiges europäisches duales System zuzuschneiden. Der Anhang reicht von einschlägigen nationalen und europäischen Dokumenten bis zu aktuellen Entwurfstexten aus dem EU-Grundrechtskonvent.
Kommunikation ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Kooperation innerhalb von Unternehmen und Organisationen. Zur Flexibilisierung der Zusammenarbeit wird verstärkt auf Teams gesetzt, die in verteilten Strukturen, also räumlich nicht zusammengefaßt, arbeiten. In diesem Zusammenhang zeigt sich oft, dass die dazu notwendige medienvermittelte Kommunikation zu suboptimalen Ergebnissen führt. Es stellt sich die Frage, in welchen Aspekten sich medienvermittelte Kommunikation und Kommunikation von Angesicht zu Angesicht unterscheiden. Dazu wird das Problem beleuchtet, warum die sogenannte informelle Kommunikation unter Medienvermittlung nicht auftritt. In einer Experimentalstudie wird abschließend untersucht, ob informelle Kommunikation durch gezielte Gestaltung eines Kommunikationssystems auch medienvermittelt möglich ist.
Anhand einer würdigenden Darstellung sowohl der historischen als auch der aktuellen europäischen Ansätze zur Lösung der Irrtumsproblematik werden Rückschlüsse auf Vorzüge und Nachteile der Irrtumsregelung des BGB hergeleitet. Es folgt der Vorschlag einer alternativen Kodifikation des Irrtumsrechts, der sich an dem Ziel orientiert, den Interessen beider Vertragsparteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Die Zielsetzung der Arbeit liegt darin, anhand der Fülle des ein Jahrtausend umfassenden Materials festzustellen, wie das Wirtshaus in den Literaturgattungen und Epochen thematisiert wurde. So weist in der Zeit des Barock sprachliche Bildhaftigkeit auf das Motiv der Todsünden hin. Vergleichsweise werden Motive aus der Malerei untersucht. Mit dem Beginn der Neuzeit ging die theozentrische Ausrichtung des mittelalterlichen Weltbildes zugunsten einer Individualisierung verloren. Das Wirtshaus eignet sich auch als Modell für größere Gebilde wie Staat oder Kirche, so daß es zur Metapher für die gesamte Gesellschaft wird. Im Ergebnis läßt sich feststellen, daß das Wirtshaus vielfach zum Symbol erhoben wurde. Wesentliche Stücke der deutschen Literatur sind ohne das Wirtshaus nicht denkbar, was in der Arbeit nachgewiesen wird.
Die sich dynamisch entwickelnde, flächendeckende Technisierung der Gesellschaft stellt die Rechtsordnung allgemein und die Strafverfolgungsbehörden im besonderen vor neue Herausforderungen. Ländergrenzen spielen bei der Internetkommunikation technisch keine Rolle. Die besondere Datenübertragungstechnik und die Struktur des Internet als Netzwerk der Computernetze ohne feststehende Architektur und Kontrollinstanz erleichtern Anonymität und schnelle Verbreitung krimineller Inhalte. Die Arbeit liefert eine Bestandsaufnahme für bestimmte Deliktsgruppen sowie eine normtheoretische Untersuchung neuer Gesetzeswerke auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung spezifischer Kriminalitätsfelder.
De processibus matrimonialibus/DPM ist eine Fachzeitschrift zu Fragen des kanonischen Ehe- und Prozerechtes. DPM erscheint jahrlich im Anschlu an das offene Seminar fur die Mitarbeiter des Konsistoriums des Erzbistums Berlin de processibus matrimonialibus.
Sign up to our newsletter and receive discounts and inspiration for your next reading experience.
By signing up, you agree to our Privacy Policy.