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Die Arbeit analysiert die Struktur und das System des Lohnsteuerverfahrensrechts. Ungeachtet der rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Bedeutung dieses Rechtsgebiets - Lohnsteuer ist die ergiebigste Steuerquelle - sind viele Themen ungeklärt, etwa die rechtliche Ausgestaltung der Lohnsteueranmeldung, der Haftungsschuld und des Haftungsbescheides und nicht zuletzt die Stellung des Arbeitgebers im Abzugsverfahren. Hierzu nimmt das Werk dezidiert Stellung und entwickelt eigene Vorschläge - gemeinschaftliches Schuldverhältnis, Tatbestandswirkung der Lohnsteueranmeldung; Gesetzgebungsvorschlag: Verzicht auf die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers etc. Ein neuer methodischer Ansatz bezieht systemtheoretische Überlegungen mit in die steuerrechtliche Strukturanalyse ein.
Mit Jenseits der Arbeit ist die Idee der Aufhebung der Arbeit im sozialistischen Denken gemeint. Die Aufhebung der Arbeit ist nicht als Aufhebung der Produktion überhaupt zu verstehen, sondern als Umwandlung der bisher instrumentell ausgerichteten Produktionstätigkeit in «Selbsttätigkeit», in «Selbstzweck». Die Aufhebung der Arbeit stellt das Fundament des authentischen Kommunismus bei Karl Marx dar. Die Aufhebung des Privateigentums, der Arbeitsteilung und des Staates resultiert nach seiner Auffassung aus der Aufhebung der Arbeit. Der Sozialismus als Jenseits der Arbeit wurde von Marx-Auslegern und marxistischen Politikern übersehen bzw. umgangen. Erst Erich Fromm und Herbert Marcuse haben diese Idee aufgenommen und in ihre Lehren integriert. Beiden schwebte eine nicht-instrumentell ausgerichtete Technologie vor. Die große Utopie Marcuses besteht in der Gleichsetzung der Aufhebung der Arbeit mit der Wiedererotisierung der Produktionstätigkeit und der gesellschaftlichen Verhältnisse. Der Zusammenbruch des stalinistischen Kommunismus in den ehemaligen Ostblockstaaten führte nicht zum Versuch einer Verwirklichung des Sozialismus als Jenseits der Arbeit, sondern in einen harten Kapitalismus. Dabei scheint die Aufhebung der Arbeit heute, angesichts der Entwicklung von Computertechnologien, noch realisierbarer als zur Zeit der drei großen Denker. In ihrer Verwirklichung besteht eine große Hoffnung für eine freiere Menschheit.
Die Arbeit ist ein Beitrag zur Erforschung der Rolle von Phraseologie im literarischen Text. Als Untersuchungsgegenstand dient deutschsprachige Kinderliteratur, von den Klassikern Erich Kästners bis heute. Es wird der Frage nachgegangen, wie Phraseologismen und Sprichwörter im Kinderbuch funktionieren: in welchem Umfang sie verwendet werden, mit welchen Mitteln sie in den Kontext eingebettet sind, welche Funktionen sie im Text übernehmen. Zu diesem Zweck werden drei verschiedene Korpora (Kästners Kinderbücher, zwei von Kästners Romanen für Erwachsene sowie Kinderbücher von sechs weiteren Autoren) untersucht und miteinander verglichen. Dabei spielt neben textlinguistischen Ansätzen auch der erzähltheoretische Blickwinkel eine Rolle.
Die im Problemfeld des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Wiedergutmachung angesiedelte Untersuchung befaßt sich mit der symbolischen Wiedergutmachung, unter der man den Tatfolgenausgleich durch eine freiwillige symbolische Leistung des Täters versteht. Die einzelnen Leistungen zur symbolischen Wiedergutmachung beschränken sich nicht auf die Opferbezogenheit. Sie erstrecken sich auch auf die Täterbezogenheit, die bei bestimmten Straftaten in Betracht kommt. Die theoretischen Grundlagen der symbolischen Wiedergutmachung sind die positive Generalprävention und Spezialprävention, wobei auf eine freiwillige Verantwortungsübernahme als Kernmerkmal der strafrechtlichen Tatwiedergutmachung Wert gelegt wird.
Die Untersuchung geht der Frage nach, welches Deutschlandbild 1989/90 Günter Grass' Ablehnung des «Einheitsstaates» motivierte. Schon Hundejahre entwirft das Bild des unfreien Deutschen, dessen Mangel an demokratischer Grundhaltung mit einer Bereitschaft zu ideologisch motivierter Gewalt einhergeht. Grass folgt in dem frühen Prosawerk Thomas Mann, der die Wurzeln des Nationalsozialismus in der deutschen Ideen- und Geistesgeschichte ausmacht. Ein weites Feld fokussiert auf das Deutsche Reich als autoritärem Staat, der mit den demokratischen Kräften des 19. Jahrhunderts brach. Zwischen Hundejahre und Ein weites Feld besteht ein gedanklich-argumentativer Zusammenhang, der in die Kritik des Autors an der deutschen Einheit eingeflossen ist: Weil die Reichsgründung von 1870/71 dem negativen Psychogramm der Deutschen einen machtstaatlichen Rahmen gab, wurde der erste deutsche Nationalstaat zu einer zentralen Voraussetzung für Auschwitz. Diese Einsicht wiederum verbietet die Wiederauflage eines deutschen «Einheitsstaates».
Das Werk des im 2. Jahrhundert n. Chr. lebenden Dichters Straton von Sardes wurde in der bisherigen wissenschaftlichen Betrachtung eher ignoriert. Hauptgrund dafür scheint der Inhalt seiner Epigramme gewesen zu sein, der einerseits zu einer moralisierenden Ablehnung geführt andererseits zu einer ausschließlich sexuellen Betrachtung verleitet hat. In der Arbeit wird das bisherige Bild Stratons korrigiert. Dazu werden die Epigramme in Motivgruppen zusammengestellt und einzelne Motiventwicklungen aufgezeigt. Darüber hinaus wird ihr Inhalt analysiert, durch einen Kommentar ergänzt und mit einer Neuübersetzung versehen. Das Ergebnis dieser intensiven Bearbeitung zeigt Straton als witzigen und sprachgewandten Dichter, der die altbekannten Motive der Liebesdichtung perfekt beherrscht und einzusetzen vermag und somit den schlechten Ruf, der ihm anhaftet, keineswegs verdient.
Sommer 1701: In Italien kämpfen die Truppen Kaiser Leopolds und Ludwigs XIV. von Frankreich. Im Frühjahr 1702 greifen England und die Niederlande in das Ringen um die Hegemonie in Europa ein. Für die Seemächte sind Norddeutschland und der Ostseeraum die Quellen ihres Reichtums und der Baumaterialien für ihre Flotten. Die «Ruhe des Nordens» muß unter allen Umständen gewahrt werden. Aber die Ambitionen Friedrichs IV. von Dänemark, Karls XII. von Schweden und des Herzogs von Holstein-Gottorf drohen den Frieden zu zerstören. Auf der Basis intensiver Archivarbeit in London, Kopenhagen und Hannover stellt diese Untersuchung die komplexen britisch-dänischen Beziehungen zwischen 1702 und 1714 dar. Sie analysiert die englische Nordeuropa-Politik, legt die Gründe für ihr Scheitern offen und zeigt, warum es Großbritannien erst durch die Personalunion mit Kurhannover gelang, seinen Einfluß im Ostseeraum wiederzugewinnen.
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) gehören zu den überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen. Der AHK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gütermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Säkularisation ausschließlich den ursprünglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch königliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals röm.-kath. Säkularisationsgut vermehrt wurde. Gegründet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, seine Anfänge liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengeführten Gütermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals »Klostersekretär« genannt) der fürstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als »Kurf. Kloster-Cassa« und 1718 erstmals als »Königliche Klosterkammer« bezeichnet. In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverändert und in seiner Funktion unbeeinträchtigt in den modernen, religiös neutralen Verfassungsstaat hinüber und erbringt seit seiner Gründung ununterbrochen gemäß seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung, wonach Wandervogel und Jugendmusikbewegung Orte emanzipatorischer und koedukativer Erziehung waren, werden in dieser Studie geschlechterpolarisierende Tendenzen in der Musikerziehung nachgewiesen und das eher konservative Frauenbild führender Vertreter dieser Bewegungen dargestellt. Ferner werden Rolle und Wirken musikpädagogisch tätiger Frauen wie beispielsweise Olga Pokorny-Hensel beschrieben und untersucht. Mit zunehmender zeitlicher Nähe zur Herrschaft des Nationalsozialismus tritt in der musikalischen Mädchenerziehung die Ausrichtung auf das Ideal der Ehefrau und Mutter in den Vordergrund. Hierbei erweist sich vor allem das verwendete Liedgut als Mittel geschlechtsspezifischer Erziehung.
Gibt es eine «Moral der Gewalt» oder ist Gewalt in ethischer Hinsicht keinesfalls legitimierbar? Der Autor spürt dieser Frage nach und entwickelt - unter Zusammenführung zeitgenössischer Ethikmodelle mit einem metaphysischen Erklärungsansatz - eine «Logik der (politischen) Gerechtigkeit» als gleichsam universalethisches Minimalfundament einer lebenszugewendeten Moralphilosophie. Sowohl zur empirischen Verankerung metaphysischer Reflexionen als auch in der ethischen Fundierung der Gewaltfrage wird insbesondere auf die Philosophie Arthur Schopenhauers zurückgegriffen und deren Modernität und Aktualität hervorgehoben. Philosophisch-theoretische Überlegungen zur Gewalt in individueller wie politisch-militärischer Perspektive werden durch die Darstellung ideengeschichtlicher und empirisch-rechtlicher Aspekte nationaler wie internationaler Politik ergänzt. Ein Kernaspekt der Untersuchung besteht darin, die Identität der Streitkräfte auch in sittlicher Hinsicht im politischen Denken des ausgehenden 20. Jahrhunderts festzuschreiben.
Was weiß eine Organisation? ¿ Wenn man sich im Zentrum vermögensrechtlich bedeutsamen Handelns einen freien Willen denkt, wird auch das diesen Willen lenkende Wissen zur zentralen dogmatischen Kategorie. Unabhängig von Willensdogmen lassen sich Verhaltenserwartungen mit der Erwägung rechtfertigen, daß dem Adressaten die Erwartung bekannt war. Umgekehrt entlastet Unkenntnis und sichert den Bestand an sich regelwidriger Transaktionen. ¿ Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, wann Unternehmen, Gemeinden oder andere Organisationen Kenntnis haben oder hätten haben müssen. Die Antwort betont die Funktion des Tatbestandsmerkmals der Kenntnis im je einschlägigen Tatbestandszusammenhang, zu Lasten eines hiervon abstrahierenden Systems kommunikationsbezogener Organisationspflichten.
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