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Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant stehen mit ihren pädagogischen Reflexionen für den Ausgangspunkt einer eigenständigen pädagogischen Fragestellung innerhalb des neuzeitlich, abendländischen Erziehungsdenkens. Gleichwohl sind bei beiden Autoren Pädagogik und praktische Philosophie miteinander vermittelt und aufeinander bezogen. Im Sinne der Geisteswissenschaftlichen Pädagogik wird dieses Spannungsverhältnis thematisiert und auf seine Bedeutung für das Verständnis der Erziehungsstruktur hin befragt. Leitmotiv der Untersuchung ist die Suche nach Merkmalen der «Eigenstruktur von Erziehung» (Herwig Blankertz).
Das Anwachsen von juristischen Personen in unserem heutigen Wirt- schafts- und Sozialleben mit einer zum Teil ungeheuren Machtfülle hat das Entstehen einer besonderen Kriminalität bedingt, die eine Reaktion des Gesetzgebers erfordert. Es ist jedoch sehr umstritten, ob die juristische Person als solche mit einer Strafe belegt werden kann. Die Untersuchung ausländischer Rechtsordnungen hat dazu bei- getragen, gewisse dogmatische Verhärtungen, die den Streitstand im deutschsprachigen Raum prägen, zu erkennen. Für das deutsche Recht hat sich ergeben, dass es dem Gesetzgeber durchaus möglich ist, «de lege ferenda» die Strafbarkeit juristischer Personen vor- zusehen, ohne sich damit in Widerspruch zu anerkannten Grundsätzen des Strafrechts zu setzen.
Im Mittelpunkt dieser Studie steht die kulturgeschichtliche Novellistik von Wilhelm Heinrich Riehl. Riehl gehörte um die Mitte des 19. Jahrhunderts zu den populärsten «Konstrukteuren» der deutschen nationalen Identität. Solche Werte, wie «Haus», «Familie», «Religion» und «Sitte» sind Bestandteile eines Systems von orientierunggebenden und ordnungschaffenden Sinndeutungen und Verhaltensweisen, welches Riehl in seiner wissenschaftlichen und fiktionalen Prosa entwickelte. Mit seinem Identitätsangebot wollte er der Verunsicherung und Orientierungslosigkeit des deutschen Bürgertums abhelfen, die es durch die Modernisierungsschübe um die Jahrhundertmitte und im Zuge der Reichsgründung 1870/71 erlebte. Riehls Novellen blieben bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wirksam.
Der Autor stellt die Entwicklung der urheberrechtsgesetzlichen Vergütungspflicht von kultischer Kirchenmusik in Deutschland in musikwissenschaftlichen, kirchenrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten dar. Ausgehend von der theoretischen Grundlage, der Lehre vom geistigen Eigentum, arbeitet er die Hauptaspekte der Entwicklung, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die grundsätzlich fördernde Haltung der Kirchen Deutschlands heraus. Durch Einbeziehung zweier, der katholischen Kirche nahestehender Archive läßt sich die Darstellung anschaulich nachvollziehen. Die Frage der Vergütungspflicht für andere, bisher gesetzlich freigestellte, etwa soziale Bereiche, ist damit für die Zukunft gestellt.
Das Problem der Nichtigkeit subordinationsrechtlicher Verwaltungs- verträge ist auch nach der Normierung in den Verwaltungsverfahrens- gesetzen des Bundes und der Länder umstritten geblieben. Im Brenn- punkt der Kritik steht dabei 59 VwVfG, da er den Eindruck er- weckt, als seien «bloss» rechtswidrige Verträge sozusagen «unan- greifbar» wirksam. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion nimmt die Arbeit eine Analyse der 54 ff VwVfG vor und versucht - unter anderem durch Aufzeigen neuer Lösungswege - etwas mehr Klarheit in dieses Teilgebiet des Rechts zu bringen.
Eine «Garantie» des Verkäufers hinsichtlich der Kaufsache kann rechtlich als Zusicherung, unselbständiges Garantieversprechen oder selbständiger Garantievertrag zu werten sein. Untersucht wird die dogmatische Grundlage der Zusicherungshaftung der 463 S. 1,480 Abs. 2 BGB sowie versucht, Kriterien zur Abgrenzung von Gewähr- leistungsrecht und selbständiger Garantie aufzustellen. Gegenstand der Untersuchung sind weiterhin die Entscheidungen des Bundes- gerichtshofs zur Anwendbarkeit des 477 BGB bei der selbständigen Garantie sowie zur Garantie zugunsten des Endabnehmers über 328 BGB. Abschliessend wird die Bedeutung und Einordnung der Verkäufergarantie nach den Vorschlägen zur Schuldrechtsreform erörtert.
In 64 Biographien, darunter 39 Autobiographien, sind die Lebenswege und wissenschaftlichen Ergebnisse von Ärzten und Wissenschaftlern aus dem Forschungszentrum Berlin-Buch zwischen 1930 und 2004 aufgezeichnet. Dieses Buch folgt der Dokumentation «Wissenschaftlerinnen in der biomedizinischen Forschung». In beiden Bänden stehen die Namen stellvertretend für hunderte von Mitarbeitern, die zur Entwicklung der Forschung beitrugen und Erkenntnisse von internationalem Niveau erbracht haben, also am gegenwärtigen Stand von Biologie und Medizin, den Lebenswissenschaften, mitarbeiteten. Unter dem Begriff Forschungszentrum sind das Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung, die Akademieinstitute und das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin mit den personell und strukturell verbundenen Kliniken sowie das Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie zusammengefaßt.
Ausgehend von einer kompositions- und begriffsgeschichtlichen Annäherung diskutiert der Autor kompositorische und ästhetische Fragestellungen der Verwendung von Rezitativen als Gestaltungstypen instrumentalen Komponierens. Unter Bezugnahme auf zahlreiche Beispiele aus dem Zeitraum vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart werden die vielfältigen Funktionen instrumentaler Rezitative im Kontext unterschiedlicher musikalischer Gattungen untersucht und systematisiert. Hierdurch wird die Basis für die Bewertung eines wichtigen, bis heute in der Musikwissenschaft lediglich marginal diskutierten satztechnischen und affektgebundenen Topos und seiner Konnotationen geschaffen.
Im Kontext der modernen Translationstheorien und der Diskursforschung beschreibt die Autorin professionelle Translation als Neuproduktion von Texten. In dieser Sichtweise stehen die TranslatorInnen und ihre Diskursentscheidungen im Mittelpunkt. Durch ihre Entscheidungen für oder gegen bestimmte Diskurse bestimmen ÜbersetzerInnen die Sichtweisen der Realität in der Zielkultur mit. TranslatorInnen sind Akteure im Kampf der Diskurse und agieren im Mächtespiel inter- und intrakultureller Interessen. Ihre translatorische Textkompetenz befähigt sie, diese Rolle zu reflektieren, als ExpertInnen im translatorischen Handlungsgefüge zu agieren und professionell zu texten.
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