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Manahmen zur Vermeidung von Klimaanderungen sind gesellschaftsfahig und werden kaum hinterfragt. Viele sind aber bestenfalls wirkungslos oder dienen der Befriedigung von Lobbyinteressen, andere verscharfen die Problematik, wie die Forcierung des «Biosprits». Um diese Herausforderungen zu bewaltigen sind jedoch weitreichende Systemanderungen notig.
Die Autorin rekonstruiert Reprasentationen von Arbeit, Beruf und Bildung in Argentinien in der ersten Halfte des 20. Jhs. Sie zeigt, wie diese die Berufsbildung befordert, erschwert oder gar behindert haben. Damit bietet die Studie eine komplexe Sicht auf die argentinische Berufsbildung und eignet sich als Ausgangspunkt fur weitere Untersuchungen.
Der Autor untersucht, ob die militärische Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf ein (neutrales) Handelsschiff auf Hoher See durch dessen Flaggenstaat oder einen Drittstaat mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbotsprinzip zu vereinbaren ist. Es wird festgestellt, daß ein Übergriff auf ein Handelsschiff im Regelfall noch nicht die Schwelle des «bewaffneten Angriffs» erreicht, so daß das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta grundsätzlich nicht gegeben ist. Es existiert jedoch in engen Grenzen ein gewohnheitsrechtliches Selbstverteidigungsrecht gegen Gewaltanwendungen unterhalb der Schwelle des Art. 51 VN-Charta. Danach ist die unmittelbare Abwehr des Angriffs zwar durch den Flaggenstaat des Handelsschiffs zulässig, nicht jedoch durch Drittstaaten.
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