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Die Europaische Aktiengesellschaft (Se)

- Recht, Steuern, Beratung

About Die Europaische Aktiengesellschaft (Se)

Seit dem 8. Oktober 2004 können in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des - ropäischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranational-europäischen Rechtsform der Societas Europaea (SE) gegründet werden. Die SE findet ihre europarechtlichen Grundlagen in der Verordnung über das Statut der Euro- ischen Gesellschaft (SE-VO), die sich mit der Gründung und gesellschaftsrechtlichen Ausgest- tung der SE befasst, und in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL), die die Beteiligung der Arbe- nehmer in der SE regelt. Gesellschaften in der Rechtsform der SE mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterliegen jedoch keinem vollkommen identischen Rechtsregime. Vielmehr g- ten für sie neben diesen europarechtlichen Regelungen auch die von den Mitgliedstaaten für die SE erlassenen besonderen Bestimmungen und das auf Aktiengesellschaften des jeweiligen M- gliedstaats anwendbare Recht. In Deutschland sind die SE-VO und die SE-RL durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (SEEG) ausgeführt w- den. Das deutsche Aktiengesetz ist für eine SE mit Sitz in Deutschland maßgeblich, sofern die SE- VO bzw. das SEEG keine abschließenden Regelungen enthalten. Die SE ist also eine europäische Rechtsform mit einzelstaatlicher Ausprägung. Steuerlich wird die Gründung einer SE in Deutschland durch das Gesetz über steuerliche Begle- maßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steu- licher Vorschriften (¿SEStEG¿) erleichtert, das seit dem 13. Dezember 2006 grenzüberschreitende Umstrukturierungsvorgänge ohne Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven zulässt.

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  • Language:
  • German
  • ISBN:
  • 9783834904447
  • Binding:
  • Paperback
  • Pages:
  • 353
  • Published:
  • August 22, 2007
  • Edition:
  • 2007
  • Dimensions:
  • 170x244x20 mm.
  • Weight:
  • 608 g.
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Description of Die Europaische Aktiengesellschaft (Se)

Seit dem 8. Oktober 2004 können in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des - ropäischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranational-europäischen Rechtsform der Societas Europaea (SE) gegründet werden. Die SE findet ihre europarechtlichen Grundlagen in der Verordnung über das Statut der Euro- ischen Gesellschaft (SE-VO), die sich mit der Gründung und gesellschaftsrechtlichen Ausgest- tung der SE befasst, und in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL), die die Beteiligung der Arbe- nehmer in der SE regelt. Gesellschaften in der Rechtsform der SE mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterliegen jedoch keinem vollkommen identischen Rechtsregime. Vielmehr g- ten für sie neben diesen europarechtlichen Regelungen auch die von den Mitgliedstaaten für die SE erlassenen besonderen Bestimmungen und das auf Aktiengesellschaften des jeweiligen M- gliedstaats anwendbare Recht. In Deutschland sind die SE-VO und die SE-RL durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (SEEG) ausgeführt w- den. Das deutsche Aktiengesetz ist für eine SE mit Sitz in Deutschland maßgeblich, sofern die SE- VO bzw. das SEEG keine abschließenden Regelungen enthalten. Die SE ist also eine europäische Rechtsform mit einzelstaatlicher Ausprägung. Steuerlich wird die Gründung einer SE in Deutschland durch das Gesetz über steuerliche Begle- maßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steu- licher Vorschriften (¿SEStEG¿) erleichtert, das seit dem 13. Dezember 2006 grenzüberschreitende Umstrukturierungsvorgänge ohne Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven zulässt.

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