About Kreativitat des Individuums in der europaischen Rechtsstaatlichkeit aus partikulogischer Sicht
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zeit der Neudefinition von Lebensqualität, Lebenszufriedenheit, als auch psychischer Normalität kann das Dilemma um den Begriff ?Seele?, also ?Psyche? nicht ablösen. Der Mensch bleibt gesund, sobald er ein korrektes Rechtsverständnis und eine tolerante Einstellung im lebenspraktischen Umgang mit seinem sozialen Umfeld internalisiert als Orientierungs-Massstab nützen kann, sobald seine Interessen in Konflikt mit denen seines sozialen Umfeldes treten. Kann er es nicht, so kann er zwar leiden, jemand quälen, die engere - vielleicht in Größe eines Bezirks für ihn unmittelbar wahrnehmbare Gesellschaft ? bedrücken oder beglücken, aber er kann sich nicht zurückziehen und als autochtones Individuum in seinem Berufs- oder Familienleben eine sozial gefestigte Stellung einnehmen. Dazu braucht es die Kultur des ethisch korrekten Umgangs miteinander, der durch eine Wertorientierung im Sinne der Psychologie erlernbar ist, als auch das Verständnis der Beweggründe des Gegenübers, die er ? so er es will ? mittels Kenntnissen aus der Neurowissenschaft erfahren kann. Zweiteres ist jedoch nicht unbedingt nötig, um ein vollwertiges, gesundes Mitglied der Gesellschaft sein zu können.
Die Partikulogie sieht nun über die Normen in ethisch korrektem Umgang, als auch in der Wertorientierung hinaus, sobald sie die Kommunikation und die soziale Repräsentanz von Personen aus Alternativkulturen zu verstehen sucht. Das tut die Allgemeine Psychologie nur bis zu jener Grenze, die ihr durch die wissenschaftliche Nosologie von den psychischen Krankheiten vorgegeben sind. Recht und Menschenrecht sind nicht mehr ihr Belang. In diese Bresche dringt die Partikulogie vor, indem sie die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Menschenrechten als so vordringlich betrachtet, dass eine Empathie zu pathologischen Wiederholungstätern in der Pädophilie und anderen Scheusslichkeiten durchaus möglich wird. Aus den Scheusslichkeiten werden aufgrund der starken Orientierung an einem in der Geschichte gewachsenen Rechtsbegriff, Resultate eines kompensierten Mangelzustands.
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