About Nettolohnhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die Vereinbarkeit des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit Europäischem Recht gehört zu den umstrittensten und am häufigsten problematisierten praktischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Verbot von Diskriminierung und sonstiger Beschränkung ausländischer Unternehmen. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz müssen auch ausländische Bauunternehmer an ihre Mitarbeiter den von den deutschen Tarifpartnern festgelegten Mindestlohn zahlen. Der einzuhaltende Mindestlohn übersteigt das allgemeine Lohnniveau der Entsendeländer teilweise erheblich. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit auf dem deutschen Bau-Arbeitsmarkt waren die Versuche des Gesetzgebers, "billigere" ausländische Bauunternehmen aus Deutschland zu verdrängen, Kulminationspunkt unterschiedlicher Ordnungsvorstellungen.Mit der "Generalunternehmerhaftung" hat der Gesetzgeber nochmals Öl ins Feuer gegossen. Jeder gewerbliche Bauauftraggeber haftet nunmehr - verschuldensunabhängig und ohne eine Möglichkeit der Entlastung - dafür, dass die Arbeitnehmer der für ihn tätigen Bauunternehmer und Subunternehmer den Mindestlohn erhalten.Der Verfasser weist nach, dass die so ausgestaltete Haftung nicht nur einen Bruch im Gefüge der zivilrechtlichen Dogmatik des Deutschen Rechts darstellt, sondern darüber hinaus mit der Dienstleistungsfreiheit des Europäischen Rechts nicht zu vereinbaren ist.
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