About Selbstandige wirtschaftsjuristische Beratung und die AEnderung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG)
Inhaltsangabe:Einleitung:
Klein- und Mittelständische Unternehmen in Deutschland sehen sich, neben vielfältigsten, zum Teil existentiellen Problemen, mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelungsdichte konfrontiert. Das Tagesgeschäft vieler Unternehmen wird durch Vorschriften im Gesellschaftsrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht bis hin zu Genehmigungsverfahren für Anlagen und Gebäude, dominiert. Eine Trennung zwischen rein wirtschaftlichen und juristischen Problemstellungen dabei ist nicht möglich. Die Unternehmen benötigen eine wirtschaftsjuristische Beratung.
1993 rief die Fachhochschule Nordostniedersachsen den Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) ins Leben. Dieser bildete die Absolventen juristisch aus, zudem vermittelte er das nötige wirtschaftliche Know-how.
Für dieses Pionierprojekt erntete die FH Nordostniedersachsen von Seiten der Unternehmen viel Applaus, wurden doch Absolventen mit einer sinnvollen Mischqualifikation ausgebildet, zudem praxisnah und in einer effektiven Studienzeit. Im Jahre 2005 sind es nunmehr über 30 Fachhochschulen (und mehrere Universitäten), welche diesen Studiengang mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) anbieten.
Anfang des Jahres 2004 stehen ca. 2.500 Absolventen diese Studienganges dem Markt zur Verfügung. Bedarfsgerecht, so könnte man meinen.
Doch was ist eigentlich ¿wirtschaftsjuristische Beratung¿? Wo kann diese stattfinden und durch welche Berufsbilder? Gibt es denn den `Wirtschaftsjuristen¿ und wenn, welche Ausbildungswege befähigen dazu? Und von bedeutendem Interesse: Welche gesetzlichen Regelungen legitimieren selbständige wirtschaftsjuristische Beratung oder stehen dieser im Wege?
Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es, Möglichkeiten und Grenzen selbständiger wirtschaftsjuristischer Beratung aufzuzeigen. Untergeordnete Zielsetzung ist die Darstellung der selbständigen wirtschaftsjuristischen Beratung durch Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH).
Um die genannten Ziele zu erreichen, werden im Teil A von Kapitel II. zunächst die klassischen Märkte der Rechts- und der Wirtschaftsberatung vorgestellt. Darauf aufbauend wird die Frage erörtert, was ist ein Wirtschaftsjurist und welche abhängigen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen für diesen. Der Themenkomplex ¿selbständige Beratung¿, welche Untersuchungsgegenstand des Teils B ist, zeigt nicht nur die Betätigungsmöglichkeiten auf, sondern stellt auch die dafür einschlägige gesetzliche Regelung vor, das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
Im Teil C des II. [¿]
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